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19.03.2019 - von H.S.
Die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) dient insbesondere der Festlegung gleichartiger Regelungen zur Ausübung der Berufs- und Angelfischerei. Zum Erhalt des Fischbestandes und zwecks nachhaltiger Sicherung des Fisch-Ertrages beschloss sie im Jahr 2015, ab 2020 am bayerischen Bodenseeufer nicht mehr wie bisher zehn, sondern nur noch sieben Patente für die Fischereiausübung zu vergeben. Das höchste Gremium für die Angelegenheiten der Fischerei einigte sich auch darauf, eine Altersgrenze von 70 Jahren für die Inhaber von Fischerpatenten einzuführen - ebenfalls ab 2020.
Auf die Bregenzer Übereinkunft vom 5. Juli 1893 gehen die Regelungen für die Bodenseefischerei zurück. Bisher ist es noch nie vorgekommen, dass der Freistaat Bayern einem Fischer ein Hochseepatent aus Altersgründen verweigert hat. So aber geschehen 2018, als dem Chrstian Iwen, Bodenseefischer aus Lindau, 72 Jahre alt vom, Landratsamt mitgeteilt wurde, er sei nun zu alt zum Fischen: Mit anderen Worten: Es geht um Altersdiskriminierung und Berufsverbot, ihm wurde die Existenzgrundlage entzogen.
Bei einem Besuch im Sommer in Lindau hatte Markus Söder den Fischern versichert, dass sie ihre Patente auch länger als 2020 behalten könnten.
Die Güteverhandlung vor dem Amtsgericht hat nicht zu einer Einigung zwischen dem Anwalt des Fischers, Michael Moser, und dem Vertreter des Landratsamts aus Lindau geführt. Nun soll das Landgericht Kempten im Februar 2019 eine Entscheidung fällen. Der Schwäbischen Zeitung sagte der Anwalt dazu: „Es ist ein rechtlich hoch komplexer Fall, ein Präzedenzfall in der Geschichte der Bregenzer Übereinkunft“.
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Am 19.3. 2019 berichtet der Südkurier, das der Bodenseefischer, Christian Iwen, seine Klage in 1. Instanz vor dem Landgericht Kempten verloren hat, aber in Berufung gehen will. Mehr dazu unter: Link
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