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KFZ-Versicherungen: Alle Jahre wieder - eiskalte Erhöhung der KFZ-Prämien

Foto: H.S.

29.10.2018 - von Hanne Schweitzer

Die KFZ-Versicherungen berufen sich bei ihren jährlichen Prämienerhöhungen stets auf statistische Belege. Damit begründen sie die zuverlässig steigenden Prämien, die eng an das steigende Lebensalter der KFZ-Versicherten gekoppelt sind. Einer dieser statistischen Belege ist die Jahresgemeinschaftsstatistik. Mit ihr wird u.a. die Ungleichheit begründet, mit der Versicherungskunden wegen ihres Alters gesetzeskonform diskriminiert werden dürfen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Lebensalters ist Versicherungen erlaubt, "wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen." (AGG § 20 (2)).

[b Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) veröffentlicht Jahresgemeinschaftsstatistik[/b]
Dazu nutzt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft , die Daten, welche die Versicherungsunternehmen ihm über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung liefern. Grundlage dafür ist § 9 im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz).
Darin heißt es:
(1) Es wird eine jährliche Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geführt. Sie muß Angaben enthalten über die Art und Anzahl der versicherten Risiken, die Anzahl der gemeldeten Schäden, die Erstattungsleistungen und Rückstellungen (Schadenaufwand), die Schadenhäufigkeit, den Schadendurchschnitt und den Schadenbedarf.
(2) Sofern die Träger der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und ihre Verbände keine den Anforderungen des Absatzes 1 genügende Gemeinschaftsstatistik zur Verfügung stellen, wird die Statistik von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt.
(3) Die Ergebnisse der Statistik sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jährlich zu veröffentlichen.

Jahresgemeinschaftsstatistik muss jährlich veröffentlicht werden
Die auf der Webseite der Bafin veröffentlichten Jahresgemeinschaftsstatistiken geben Auskunft über denn Schadenverlauf in den Jahren 2005 bis 2016. *! Danach ist Schluss. Die Jahresgemeinschaftsstatistik wird von der Bafin also NICHT jährlich veröffentlicht. Sie ist auch auf keiner anderen Seite im WWW zu finden*. Von der Verbraucherzentrale Bund wurde das bisher nicht moniert. Es sind auch keine Anstrengungen bekanntgeworden, eine ab dem 1. November mögliche Musterklage wegen fehlender, bzw. mangelhafter statistischer Erhebungen und der dadurch verursachten altersabhängigen Prämiengestaltung der Versicherungsunternehmen anzustrengen!

V.erdi wirbt für DBV-KFZ-Versicherung
Eine Sonderaktion für KFZ-Versicherte, die weniger für ihre KFZ-Versicherung bezahlen wollen, läuft bis zum 30.11.2018. Demnach erhalten v.erdi-Mitglieder beim Abschluss einer KFZ-Versicherung bei der DBV-Versicherung einen Bonus von drei Prozent und bis zum 30. November 2018 einen einmaligen Willkommensbonus von 15 Prozent noch dazu. Aber Achtung! Die ehemalige Deutsche Beamtenversicherung ist inzwischen eine Tochter der AXA Konzern AG. Ob sich ein Wechsel finanziell wirklich lohnt, sollte man - auch im Hinblick auf das Lebensalter des Versicherungnehmers - sorgfältig prüfen!

Link (Webseite der Bafin, abgerufen am 15.10.2018)

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung, v.erdi, Bafin