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Kleine Anfrage der AfD zur Doppelverbeitragung

Foto: H.S.

13.09.2018

Was von vielen Direktversicherten herbeigesehnt, von vielen gefürchtet wurde und wovor etliche die Abgeordneten der Altparteien in Mails und Briefen eindringlich gewarnt hatten - : Nun ist es passiert. Die Bundestagsfraktion der AfD hat sich des Themas Direktversicherung bzw. betriebliche Altersversorgung angenommen. Mittels einer kleinen Anfrage will sie von der Bundesregierung in Erfahrung bringen, ob die von Jens Spahn genannten 40 Milliarden Euro stimmen, die laut Spahn nach dem Inkraftreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, also seit 2004, durch die Doppelverbeitragung in die Kranken- und Pflegekassen geflossen sind. Sie will wissen, wer für die Kosten einer Erstattung aufkommen müsste, und auf welche Höhe sich diese Kosten belaufen würden.

Die Anfrage kommt in einer Zeit, da die Staatskassen voll sind. Sie wird gestellt in einer Atmosphäre, in der die jahrzehntelange Abwehr dieses Themas nicht mehr nur bei der LINKEN sondern auch bei SPD, CDU/CSU und FDP bröckelt.

Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Schneider, Prof. Dr. Axel Gehrke, Paul Podolay, Dr. Robby Schlund, Detlev Spangenberg und der Fraktion der AfD

Offenlegung der Kosten für die Rückabwicklung der Doppelverbeitragung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten 2003 wurde von der rot-grünen Koalition im Rahmen einer Gesundheitsreform beschlossen, ab 2004 auf betriebliche Formen der Altersvorsorge volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu erheben. Dies galt auch rückwirkend für Altverträge und sogar dann, wenn auf die Beiträge bereits Sozialabgaben erhoben wurden.
Betroffene fordern die Aussetzung dieser Doppelverbeitragung. In verschiedenen Medien kursierten seit Juni 2018 Meldungen, dass eine Rückabwicklung der Belastungen 40 Milliarden Euro kosten würde. Laut Medienberichten wurde diese Summe von Bundesminister Spahn in einer Sondersitzung der Unionsfraktion den Abgeordneten präsentiert.
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Wir fragen die Bundesregierung:
1.
Wie hoch ist das jährliche Beitragsaufkommen aus den Einnahmen der Doppelverbeitragung aller betrieblichen Formen der Altersversorgung für die Kranken- und Pflegeversicherungen seit 2004? (schlüsseln Sie dies bitte nach Kassen auf)?
2.
Welche Kosten würde eine Rückabwicklung der Doppelverbeitragung der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge auf alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge genau verursachen (bitte legen Sie eine aufgeschlüsselte Kostenrechnung vor)?
3.
Wer müsste die Kosten für eine Rückabwicklung tragen?

Berlin, den 29. August 2018
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Deutscher Bundestag Drucksache 19/4144 19. Wahlperiode 05.09.2018
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
ISSN 0722-8333

Link: Direktversicherung: Kramp-Karrenbauer lässt antworten
Quelle: Deutscher Bundestag