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Direktversicherung: Mail an Max Straubinger MdB

Foto: H.S.

20.07.2018 - von Horst Gehring

Per E-Mail erreichte das Büro von Herrn Straubinger die Post von Herrn Gehringer, dem langsam der Hut hoch geht, wegen der Ignoranz und Doppelzüngigkeit derer, die es völlig in Ordnung finden, dass noch immer die doppelte Beitragspflicht bei den Direktversicherung gilt! Aber das NUR für gesetzlich Krankenversicherte! Hier sein Schreiben.


Sehr geehrter Herr Straubinger,
dass Sie sich mit mir auf keine juristische Diskussion zum Thema gerechte Kranken- und Pflegeversicherung einlassen, kann ich sehr gut verstehen. Wir sind uns aber sicherlich einig, dass die Thematik juristisch durch den Beschluss der BVerfG vom 28.09. 2010 abgeschlossen ist. Zahlungen aus privaten Lebensversicherungen unterliegen daher nicht der Beitragspflicht zur KVdR. Es gibt aber zahlreiche Gestaltungen in der bAV , die sehr stark denen der privaten Lebensversicherung ähneln. So etwa die Direktversicherung. Es ist dabei unerheblich, wer hierfür die Beiträge leistet. Der Arbeitgeber bleibt immer der Versicherungsnehmer, wenn er zu Gunsten eines Beschäftigten eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Das Bundessozialgericht (BSG) sah hier aber keinen Handlungsbedarf, das Gebot der Gleichbehandlung von Leistungen der der bAV mit denen der privaten Lebensversicherung auf dem Prüfstand zu stellen. Somit unterliegen ohne Ausnahmen Renten der bAV der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Sinne des ($ 229 Abs.1 Nr.5 SGB V; für freiwillige Mitglieder § 240 Abs.2 Satz 1 SGB V).

Als langjähriger Vertreter der Betroffenen sehe ich hier Handlungsbedarf, welcher aber nur mit einer politischen Willensbildung durch eine verfassungsgemäße Mehrheit im Parlament durchzusetzen ist. Diese Mehrheit ist daher im Deutschen Bundestag gegeben. Leider mauert hier die Union seit Jahren! Es dürfte ihrer geschätzten Aufmerksamkeit sicherlich nicht entgangen sein, dass auch die FDP hier einen dringenden Handlungsbedarf sieht. Eine schriftliche Bestätigung liegt mir vor!

So hat die SPD anlässlich der Sitzung des federführenden Gesundheitsaus-schusses des Bundestages zum Thema Doppelverbeitragung, die am 28. 06. 2018 im Deutschen Bundestag stattfand, überraschend einen Antrag gestellt, das Thema ganz von der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses zu nehmen. Damit wird es frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause erneut den Bundestag beschäftigen.

Die offizielle Begründung lautete, die SPD habe noch Beratungsbedarf. Zudem arbeite die Koalition derzeit selbst noch an einer Lösung des Problems. Grund für den Absetzungsantrag sei vor allem gewesen, dass nicht alle SPD – Vertreter im Ausschuss bereit sein würden, den Antrag der Linken einfach so abzulehnen.

Der Rentenexperte der SPD, Ralf Kapschack, erklärte dazu auf Anfrage des Handelsblattes:“ Wer will, dass die Betriebliche Altersversorgung in Deutschland noch eine Zukunft hat, muss beim Thema doppelte Beitrags-belastung endlich etwas tun!

Dass es innerhalb der Union ebenfalls noch eine Menge Beratungsbedarf gibt, pfeifen die Spatzen von den Dächern.

Mir klingt es noch in den Ohren, wo Sie Ihren Parteikollegen sinngemäß erklärt haben, dass Sie für „solche Veränderungen“ einen Parteitagsbeschluss der CSU benötigen. Wie lange wollen Sie denn noch warten? Bereits die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag in Essen den Antrag C 159 verabschiedet, in dieser Thematik eine Überprüfung zu veranlassen. Auch dieses Versprechen haben Millionen von Direktversicherungsgeschädigten nur als eine „Seifenblase“ aufgefasst. Man glaubt der Union nicht mehr!

Ralf Kapschack hat Recht, wenn in seinem Statement vom 10.07.2018 für die Osnabrücker Zeitung (Auflage 2,6 Millionen - Norddeutscher Raum inkl. Dänemark) erklärt: „Wer etwas für die Rente tun will, muss auch die Betriebsrenten stärken! Ein großes Problem sind dabei die vollen Krankenkassenbeiträge. Wir wollen, dass Betriebsrentner in Zukunft wie bei der gesetzlichen Rente den halben Krankenkassenbeitrag zahlen. Bislang scheitert das an der Union. Wir erwarten, dass Gesundheitsminister Spahn sich endlich in dieser Frage bewegt und Millionen von Betriebsrenten entlastet!

Ich persönlich vertrete den Anspruch: „Eine Entlastung der bAV ist dringend notwendig und angesichts der guten wirtschaftlichen Lage und der zu erwarteten Mehreinnahmen durch die verbesserte Mütterrente und die Reform der Erwerbsminderungsrente auch finanzierbar“.

Ich denke, wir gehören beide einer Generation an, die jeder auf seine Art, etwas für die soziale Gerechtigkeit im Sinne der II. Säule zur Altersvorsorge geleistet haben. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Zeit gekommen ist, die Verantwortung in vorgezeichneter Sache der jüngeren Generation zu übertragen? Ich stimme mit Ihnen vollkommen überein, dass der Rechtsdruck der AfD in Bayern zurückgedrängt werden muss. Ich komme aus der Friedens-stadt Osnabrück, die sich mit Stolz rühmen darf, eine AfD freie Stadt zu sein.

Durch ihr Festhalten an alten Strukturen treiben Sie aber über 6 Millionen Betroffene in die Arme der Rechtspopulisten. Das deutsche Gesundheits-system wird sicherlich nicht einen Konkurs anmelden müssen, wenn man denjenigen ihre Ersparnisse von gut 18,5 % über einen Zeitraum von 120 Monaten zurückerstattet, wofür sie ein ganzes Leben „malocht“ haben. Ich denke da in erster Linie nicht an arbeitgeberfinanzierte bAV, sondern an einen überschaubaren Kreis von Betroffenen, die ihr bereits versteuertes Einkommen ihren Arbeitgeber anvertraut haben, um so in dem Genuss der Steuervorteile in Höhe von 10, 15 und 20 Prozent zu gelangen, wie es die Regierung Kohl in den neunziger Jahren angepriesen hat. Hierbei handelt es sich um eine überschau-bare Summe, denen man den Betroffenen vor dem 01.01.2004 ohne Vertrauensschutz entnommen hat. Das diese Vorgehensweise rechtlich allerdings korrekt abgelaufen ist, ist natürlich unstrittig. Wer aber versucht, über den Generationsvertrag jung gegenüber alt auszuspielen, halte ich moralisch für bedenklich. Wenn ich bedenke, dass wir das komplette Renten-system der DDR ohne murren aufgefangen haben, sollten wir die Möglichkeit nutzen, auf so eine kulante Art den sozialen Frieden wieder herstellen zu können. Um wieder zum eigentlichen Thema zu kommen, möchte ich verdeutlichen, dass die Anhörung vom 25.04. d.J. verdeutlicht hat, dass Politiker das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge wiederherstellen müssen. Die Versicherten erwarten von den politisch Verantwortlichen eine klare Ansage, dass das von ihnen angelegte Vermögen nicht durch juristische Tricks verloren geht. Es muss den Menschen vermittelt werden, dass sich private Vorsorge wieder lohnt und diese im Nachhinein nicht wieder gekürzt wird. Die Auszahlung von Versorgungsverträgen darf in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein, weil dies eine unfaire Doppelverbeitragung darstellt. Leider hob die Bundesregierung die Doppelverbeitragung nur für Riester geförderte Alters-vorsorge auf. Haben Sie schon einmal an die Geringverdiener gedacht, die sich eine solche Konstellation nicht leisten können?

Es darf bei der Aufarbeitung der Sitzung vom 25. April 2018 bzw. 27.06.2018 nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Auch in der Kommunikation mit Bürgern und Bürgerinnen müssen Politiker besser werden. Ich halte es für absolut schädlich, wenn die CDU-Generalsekretärin in einem mir vorliegenden Schreiben alle angedachten Verbesserungen von hochgestellten CDU-Persönlichkeiten plötzlich dementieren lässt. Das zeugt von einer schlechten Kommunikation im Konrad-Adenauer-Haus. Sie wiederspricht damit Aussagen, die sie auf ihrer „Zu-Hör-Tour“ vollmundig verkündet hat!

Hier bedarf es einen tiefgehenden und intensiven Austausch angesichts der Vielzahl an Schreiben, die die MdBs und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen täglich erreichen. Ich habe Frau Kramp -Scharrenbauer daher ultimativ aufgefordert, die Erklärung ihres Mitarbeiters richtigzustellen. Es sei denn, sie möchte ihren Parteifreund Horst Seehofer kopieren. Auch da weiß man nie so genau, welche Aussage nun verbindlich ist.

Seit vierzehn Jahren kämpfe ich nun für eine gerechte Lösung. Die alle Konzepte der bAV und privaten Altersversorgung betrifft. Die Halbierung des Kranken-versicherungs- Beitragssatzes ist dabei der erste Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit.

Dieses Ziel sollten Sie bitte parlamentarisch unterstützen und nicht als Lobbyist der Versicherungswirtschaft dieses Vorgehen von jungen Abgeordneten wie Frau E. Zeulner oder Herrn C. Linnemann torpedieren. Gemeinsam sollten wir daher eine Lösung in dem oben genannten Brennpunkt herbeiführen. So etwas nenne ich dann Stärke. Die Zeiten einer Franz – Josef Strauß Politik muss endlich der Vergangenheit angehören. Indem man aus dem Hintergrund die falschen Fäden zieht. Für diese berechtigten Ziele treffen sich Ende September/ Anfang Oktober eine Vielzahl von Direktversicherungsgeschädigten in München um ihre Forderungen in einer friedlichen aber eindrucksvollen Demonstration zum Ausdruck zu bringen.

Ich hoffe sehr, dass diejenigen Unionspolitiker obsiegen, die sich für eine gerechte Lastenverteilung in der Kranken- und Pflegeversicherung einsetzen. Ich bin mir sehr sicher, dass am Schluss eine Wiedereinführung des halben Beitragssatzes stehen wird. Denken sie an Seehofers Bemühen um die Gestaltung der Mütterrente. Nicht zu vergessen ist dabei die 9/10 Belegung in der zweiten Erwerbsphase vor Bezug der GRV. Dabei sind alle Versicherten gleich zu behandeln, gemäß der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2000. Diese genannte mögliche Lösung ist finanzierbar und sachgerecht.

Natürlich sind auch generelle Lösungen denkbar, die ich Ihnen gerne mitteilen würde, wenn der Wille zu einer Einigung steht. Es gibt also in unserer Republik neben der „Flüchtlingskrise“ genug Gesprächsstoff, die die Altersversorgung unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger betrifft.

Nehmen Sie diese Wählerschicht, die aus der ganzen Republik anreisen werden sehr ernst. Politikmanager aller Couleur rieben sich nach der Landtagswahl in NRW die Augen. Die Ü-60-Wähler sind nicht mehr wie früher eine von vielen wichtigen Gruppen. Sie haben die Landtagswahl in NRW entschieden. Man muss das sacken lassen das die Wählergruppe laut Infratest-Analyse in Deutschlands wichtigsten Bundesland die CDU in den Sattel gehoben hat.

Und dies alles ist längst noch nicht der Höhepunkt, sondern erst der Beginn eines Trends. Die 60-plus-Kuhorte, wie die Soziologen sagen, wächst weiter, von Jahr zu Jahr, wie eine gewaltige Welle. Sie könnten auch das von mir sehr geschätzte Bayern erreichen. Wer diese Welle nutzen kann, gewinnt. Denken sie auch an den starken Arm der Gewerkschaften, denen die Doppelverbeitrag schon lange ein Dorn im Auge sind. Lenken Sie daher bitte ein, bevor es zu spät ist und man „abgewatscht“ wird.
Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Mail an die Redaktion