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17.07.2018 - von Dr. A. Rüter + H.S
„Der Rechtsstaat ist etwas anderes als der Gesetzesstaat“, das ist Geschwätz, sagt Dr. A. Rüter, dem ein Refrain aus einem Lied des Östereichers Wolfgang Ambros durch den Kopf ging, während er über die Unterschiede zwischen der amerikanischen und kontinentaleuropäischen, auf dem Code Napeoleon basierenden Rechtssprechung nachdachte: "Glaub jo ned, daß des so weidageht"! Wie viele andere, vom Staat über den Tisch, bzw. hinter die Fichte gezogene, kann er sich mit dem staatlich organisierten Betrug durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz nicht abfinden. Er fragt: Ist der viel gepriesene deutsche Rechtsstaat tatsächlich ein auf Gesetzen, die für alle gelten, basierender Staat? Oder ist es einer, in dem die Richter die Gesetze willkürlich auslegen, je nachdem, wie es den Herrschenden in den Kram passt? H.S.
Lesen Sie dazu die Anmerkungen von Dr. A. Rüter:
Der Traum der Juristen vom „American Way of Life“: Link
Kommentierung eines Artikels von Prof. Dr. G. Hirsch z.Th. Rechtsstaat - Richterstaat (erschienen im April 2007 in der FAZ) durch Dr. A. Rüter: Link
Mail mitsamt beider oben genannten pdfs an die Abgeordneten des Bundestags
Link
Schlüsselworte: Artikel 20 Abs 3. GG, Artikel 20 Abs 3. GG, § 128 Abs. 1 SGG, B 12 KR 45/13 B vom 24.01.2014, B 12 KR 2/16 R vom 10.10.2017, betriebliche Altersversicherung, Beschluss des BVerfG vom 28.9.2010 1 BvR 1660/08, Beitragsrechts der GKV, § 14 BVerfGG, Kirchhof, Verfassungsbeschwerden.
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