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SPD: Über 45Jährige sind ältere Arbeitnehmer

18.06.2005 - von Hanne Schweitzer

"Verbesserungen für ältere Arbeitslose" begründet die SPD-Grüne Koalition ein Gesetz, das am 17.6.05 gegen die Stimmen von CDU/FDP im Bundestag beschlossen wurde.

Klammheimlich und möglichst unbemerkt wird darin ganz en passant das Lebensalter für "ältere ArbeitnehmerInnen" um zehn Jahre gesenkt.

Bislang waren es die über 55Jährigen, die hierzulande als "ältere ArbeitnehmerInnen" eingestuft wurden. Nach dem Willen der Rot-Grünen Koalition gelten nun bereits die über 45Jährigen als "ältere ArbeitnehmerInnen".

Wie das? Ganz einfach. Unter Blüm als Arbeitsminister lag die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I für über 55Jährige bei 32 Monaten.

Mit den Hartz-Gesetzen, die von Rot-Grün und CDU gemeinsam verabschiedet wurden, kürzte man die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für über 55Jährige, die vor dem Februar 2006 erwerbslos werden, ab 02.06 auf 18 Monate.

Am Freitag wurde die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für ältere ArbeitnehmerInnen nun wieder verlängert. Bis Anfang 2008 sollen ältere ArbeitnehmerInnen, die vor 2008 arbeitslos werden, nun 18 Monate lang Arbeitslosengeld I erhalten.

Die Gesetzesänderung soll aber nicht, wie alle bisherigen Regelungen - für über 55jährige Arbeislose gelten, sondern schon für über 45Jährige. Dadurch werden "ältere Arbeitnehmer" um 10 Jahre jünger!
Münteferings Begründung für die Gestzesänderung: Die Angebote für ältere Arbeitslose seien noch nicht so gut, wie ursprünglich geplant. Angebote? Was meint er mit "Angebote"? Welche Angebote?Arbeitslosengeld ist doch kein "Angebot".

Ähnlich wirr äußert sich Klaus Brandner, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD Bundestagsfraktion, wenn er zur Begründung schreitet: "Wir wollen älteren Arbeitnehmern Sicherheit und Vertrauen geben".

Heissa, Erwerbslose über 45! Herrliche "Angebote" für "ältere Arbeitnehmer" erwarten euch. Ihr könnt in Sicherheit und Vertrauen geradezu baden, nachdem ihr erwerblos geworden seid.

Aber warscheinlich hat Brandner bei seiner Begründung eher an die Arbeitgeber gedacht. Vor dem Hintergrund einer solchen Regelung können die sich in den nächsten drei Jahren noch leichteren Herzens der über 45Jährigen "älteren Arbeitnehmer" entledigen.

45Jährige sind keine älteren Arbeitnehmer! 55Jährige auch nicht. Sie sollen dazu gemacht werden.

Auch das Inkraftreten dieses Gesetzes kann durch den Bundesrat verzögert/gekippt werden.

Quelle: Süddeutsche, 15.6.05 + FAZ, 18.6.05