13.06.2005 - von Hanne Schweitzer
In einem FAZ-Artikel, der sich mit der Einstellungspraxis von Unternehmen beschäftigt, die wegen der Sanktionen des Antidiskriminierungsgesetzes ab 2006 tunlichst vermieden werden sollten, befasst sich ein umfangreicher FAZ-Artikel. Die Autorin zitiert in diesem Artiekl auch einen "Kienbaum-Berater" namens Kunz.
Kunz rät Unternehmen davon ab, auf Fotos von Stellen-BewerberInnen zu bestehen.
(Hintergrund dieses Rats ist das seit Jahrzehnten in denangelsäschischen Staaten praktizierte Verbot, Bewerbungen Fotos beizulegen (Vewrhinderung von Alters- und Rassendiskriminierung) oder gar Altersangeben im Lebenslauf zu machen.
Peinlich peinlich: Die Firma Kienbaum, deren Berater nun in Sachen Antidiskriminierung oder neudeutsche "Diversity & Inclusion" durch die Lande ziehen, veröffentlichte noch im April 05 in der FAZ eine Anzeige mit direkten und indirekten Altersangaben:
"Kienbaum: Leiter/In Technik, Mitte 30; Einkaufsleiter, 35-40; Geschäftsführer/in Mitte 30 bis Mitte 40; Leiter/in Betreibswirtschaft, ab Anfang 40; Geschäftsführere/in zwischen Mittte 30 und Mitte 40; Prozeßmanager/in, Anfang 30 bis Anfang 40; Key Account Manger/in, bis etwa Mitte 30; IT Project Manager, 2 Jahre Berufserfahrung.
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