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Auswirkungen von Privatisierungen auf das Petitionswesen + parlamentarische Kontrolle

Foto: H.S.

16.10.2017

Privatisierungen wirken sich auf die Möglichkeiten des Einzelnen, über das Petitionswesen (Art. 17 GG) an der Gestaltung des privatisierten Bereichs teilzunehmen, zunächst dahin gehend aus, dass sämtliche staatliche Stellen, die aufgrund einer Privatisierung weggefallen sind bzw. sich aus dem nunmehr privatisierten Bereich zurückgezogen haben, nicht mehr als Petitionsadressaten zur Verfügung stehen. Erhalten bleibt aber weiterhin die Möglichkeit, sich an die Volksvertretung zu wenden und diese in ihrer Funktion als Gesetzgeber, um eine andere Gestaltung des privatisierten Bereichs zu bitten.

Mangels staatlicher Akteure im privatisierten Bereich gehen auch die Informationsrechte aus dem Gesetz über die Befugnisse des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (im Folgenden: PetAG) sowie aus Art. 17 GG ins Leere; denn diese richten sich nur gegen staatliche Stellen.

Parlamentarische Kontrolle ist Kontrolle der Regierung durch das Parlament. Wo die Regierung oder die ihr unterstehende Verwaltung nicht (mehr) tätig wird (z.B. in privatisierten Bereichen), kann es also auch keine parlamentarische Kontrolle mehr geben. Das heißt aber nicht, dass das Parlament sich mit diesen Bereichen überhaupt nicht mehr befassen dürfte. Es kann sich mit ihnen z.B. als Gesetzgeber befassen und sich insoweit zum Zwecke der Informationsbeschaffung teilweise sogar derselben Instrumentarien bedienen, derer es sich zum Zwecke der parlamentarischen Kontrolle bedient, z.B. der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.

Die nachstehenden Ausführungen konzentrieren sich auf das Petitionswesen auf Bundesebene (Art. 17 GG). Im Hinblick auf das Problem der parlamentarischen Kontrolle sei auf das als Anlage beigefügte Gutachten von Magiera zu dem Thema „Parlamentarische Kontrolle (teil-)privatisierter Bundesunternehmen“ verwiesen.

AUSARBEITUNG
Thema: Auswirkungen von Privatisierungen auf das Petitionswesen und die parlamentarische Kontrolle
Fachbereich III Verfassung und Verwaltung
Abschluss der Arbeit: 16. Februar 2005
Reg.-Nr.: WF III - 011/05
Ausarbeitungen von Angehörigen der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder.

Link

Link: Direktversicherung: Petition kann man sich schenken
Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages

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