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Antidiskriminierungsstelle: 3. Bericht an den Deutschen Bundestag

Madeira, Foto: H.S.

29.06.2017

"Alte Mitarbeiter schaden nicht unbedingt", titelt die Faz einen Beitrag über eine Studie der KFW zum Thema ältere Mitarbeiter in den Betrieben. Am gleichen Tag veröffentlichte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ihren 3. Bericht an den Bundestag, den sie alle vier Jahr abliefern muss. Erwünscht ist ein Überblick über Diskriminierungen, die sich hierzulande ereignen. Auch Empfehlungen sollen enthalten sein. Dafür lautet die Vorgabe: Wie sind "Diskriminierungen zu vermeiden und zu beseitigen".

Themen des Berichts:
- Beratungsanfragen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
- Beratungsanfragen weitere staatlicher und nicht-staatlicher Antidiskriminierungsstellen
- Beratungsanfragen bei der der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Beratungsanfragen bei der der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gründlich ausgewertet und präsentiert.
- Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz in der öffentlichen Arbeitsvermittlung.

3. Bericht der ADS über Diskriminierung in Deutschland finden Sie unter:
Link

Link: Altersdiskriminierung im Hochschulbereich: Zweiter Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Quelle: ADS