Athen, Foto: H.S.
24.02.2017
Im Versicherungsjournal berichtet Manfred Büss am 23.2.2017 darüber, dass das schwarz/rote Bundeskabinett am Tag zuvor "die von den zuständigen Ressorts vorbereitete "Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (BRSG) beschlossen" hätte. Diese Gegenäußerung, so das Versicherungsjournal, sei vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Nahles, SPD) sowie vom Bundesministerium der Finanzen (Schäuble, CDU) und vom ´möglichem` Betroffenen, dem Bundesministerium für Gesundheit (Grohe, CDU/CSU) inhaltlich abgesegnet worden.
Das heißt: "Änderungen an der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten, einer Zulassung von Garantien bei der neuen Betriebsrentenform sowie einer Dynamisierung der Riester-Zulagen" wurde "eindeutig eine Absage erteilt."
Die „Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Februar 2017 zum Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrenten-Stärkungsgesetz) BR-Drs. 180/16 (Beschluss)“ liegt dem VersicherungsJournal vor.
Darin steht: „Die Bundesregierung lehnt weitere Änderungen bei der Verbeitragung von betrieblicher Altersversorgung zur Krankenversicherung ab“. Und weiter: Die Verbeitragung von Versorgungsbezügen aus Betriebsrente sei ein „unverzichtbarer Bestandteil“ für eine solidarische und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenkassen, also des Gesundheitsfonds, die seit 2004 ohne jede Gegenleistung durch die Doppelverbeitragung von Versorgungsbezügen erzielt werden, belaufen sich zur Zeit auf rund 5,3 Milliarden Euro pro Jahr. Würde von den Kranken- und Pflegekassenbeiträgen der Versorgungsbezüge nur noch der Arbeitnehmeranteil einkassiert, soll das für die GKV zu einem "Mindereinnamen" genannten Verlust von 2,5 Milliarden Euro führen. Das fehlende Spielgeld müsste dann, so wird gewarnt, durch „einen deutlichen Anstieg der Zusatzbeiträge für alle Mitglieder“ ersetzt werden. Und wen das nicht überzeugt dem wird, um Verständnis heischend, ans Herz gelegt, dass man ja nicht vergessen dürfe, "dass die GKV im Rahmen der Entgeltumwandlung einen erheblichen Beitrag zur Förderung der bAV leiste."
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Direktversicherung:
20.02.2017: Direktversicherung: Treffen mit Schulz
19.02.2017: Direktversicherung: Beiträge aus den Jahren 2008 bis Februar 2017
16.02.2017: Direktversicherung: VdK zum Antrag der Linken - Doppelverbeitragungen vermeiden
Alle Artikel zum Thema
Direktversicherung