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16.02.2017 - von VdK-Deutschland
Lesen Sie zum Antrag der Linken "Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge, Doppelverbeitragungen vermeiden", die [b] Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e.V. vom
21. Januar 2016
I. Zielsetzung und Bewertung
Die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um die doppelte Verbeitragung von Direktversicherungen zu beenden und um eine solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung einzuführen.
Darüber hinaus solle der Bundestag ganz allgemein feststellen,dass das 3-Säulen Modell der Altersvorsorge gescheitert sei. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurde 2004 die Beitragspflicht von Rentnern zur gesetzlichen Krankenkasse geändert. Auf Direktversicherungen und weitere Versorgungsbezüge wurde der volle Beitragssatz fällig.
Dies führte zu starker Kritik unserer Mitglieder, die auf diese Alterseinkünfte vertraut hatten. Der Sozialverband VdK hat mehrere Musterstreitverfahren dazu geführt.
Neben der Frage des Vertrauensschutzes gibt es Fallkonstellationen bei denen es durch die Gesetzesänderung zu einer doppelten Verbeitragung kommt. Insbesondere Arbeitnehmer, die vor 2004 die Direktversicherungsprämien aus dem sozialversicherungspflichtigen Gehalt bezahlt haben, werden seither in der Auszahlungsphase noch einmal belastet.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zu komplex ist. Die vielen Ausnahmen verhindern Gerechtigkeit. (Die geschätzte Zahl der Direktversicherungsgeschädigten wird auf 6 bis 8,1 Millionen geschätzt!)
Der Sozialverband VdK Deutschland fordert daher, dass alle Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze muss angehoben und gleichzeitig die Bemessungsgrundlage ausgeweitet werden. Die Arbeitgeber müssen sich wieder paritätisch an der Finanzierung beteiligen.
Im Einzelnen
1.
doppelte Beitragszahlung beenden
Die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Versorgungsbezüge soll beendet werden. Sollten bereits während der Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sein, dürfen in der Leistungsphase bzw. für die Kapitalabfin-dung keine Krankenversicherungsbeiträge mehr fällig werden.
Bewertung des Sozialverbands VdK
Der Sozialverband VdK unterstützt das grundsätzliche Prinzip, dass Beiträge zur Sozialversicherung nur einmal zu bezahlen sind.
Besonders betroffen von der Gesetzesänderung 2004 sind die Arbeitnehmer, die ihre Direktversicherung nicht aus Prämien oder Weihnachtsgeld bezahlt haben, sondern aus dem laufenden Gehalt und damit sowohl in der Einzahlungs- als auch der Auszahlungsphase Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Wir haben dazu ein Musterstreitverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht geführt. Dieses hält die Doppelverbeitragung nicht für verfassungswidrig (1 BvR 739/08).
Auch wenn die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen nicht verfassungswidrig ist, so sorgt sie doch für Ungerechtigkeiten. Während das Bundesverfassungsgericht nur Grundrechtsverstöße prüft, obliegt es dem Deutschen Bundestag die soziale Gerechtigkeit zu wahren.
Der Sozialverband VdK fordert daher für die relativ kleine Personengruppe, die auf die Einzahlungen zur Direktversicherung bereits Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, eine Ausnahme von der Verbeitragung der Versorgungsbezüge.
Dabei darf die vorgeschlagene Aufschlüsselung der Einzahlungen durch die Versicherer nicht zu hohen Verwaltungsgebühren für die Rentner und Rentnerinnen führen.
2.
Bürgerinnen und Bürgerversicherung einführen
Es soll eine solidarische Gesundheitsversicherung eingeführt werden, um gerechte und finanzierbare Krankenversicherungsbeiträge für alle in Deutschland lebenden Menschen langfristig zu gewährleisten.
Bewertung des Sozialverbands VdK
Um langfristig einen gerechten und finanzierbaren Krankenversicherungsschutz für alle zu gewährleisten, müssen alle Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden. Jeder muss entsprechend seinen finanziellen Möglichkeiten zum solidarischen System beitragen.
Auf der einen Seite wird damit den privat Versicherten geholfen, denn wir erhalten immer mehr Zuschriften von Mitgliedern, deren kleine Rente von den horrenden Prämien für die PKV aufgefressen wird. Trotz Basistarif sind sie auf Sozialhilfe angewiesen. Auf der anderen Seite wird die Einnahmebasis der GKV verbessert und die Zwei-Klassen-Medizin in der Versorgung abgebaut.
Der wichtige erste Schritt ist die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung. Der Zusatzbeitragssatz belastet einseitig Arbeitnehmer sowie Rentner und Rentnerinnen und muss abgeschafft werden. Sie allein bezahlen die steigenden Kosten aufgrund des demographischen Wandelns und der neuen medizinischen Möglichkeiten. Die Arbeitgeber sind für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter mitverantwortlich und müssen sich auch an der Finanzierung beteiligen.
Eine einfache Maßnahme zu einem gerechten System wäre die Wiedereinführung der Wahlfreiheit zwischen der Beihilfe und dem Arbeitgeberbeitrag zur GKV für neue Beamte.
3. Riester-Rente
Der Bundestag solle feststellen, dass das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge gescheitert sei. Die niedrigen Zinsen in den kapitalgedeckten Säulen würden durch Provisionen aufgefressen, so dass die Auszahlung teilweise nicht mal mehr den gezahlten Beiträgen entspräche.
Bewertung des Sozialverbands VdK
Mit der Riester-Reform in 2001 war die Erwartung verbunden, dass durch Riester-Vorsorge die Absenkung des Rentenniveaus ausgeglichen wird. Es hat sich gezeigt, dass dies nur in Modellrechnungen möglich ist. Bei diesen Berechnungen wurde eine jährliche nominale Verzinsung von vier % sowie ein Verwaltungskostenanteil der Versicherer von 10 % der Beiträge unterstellt. Darüber hinaus verband der Gesetz-geber mit der Einführung der Riester-Rente die Hoffnung, durch eine kapitalgedeckte Altersvorsorge höhere Renditen als mit der gesetzlichen Rente zu erzielen. Diese Erwartungen sind nach den bisherigen Erfahrungen nicht mehr realistisch. So ist der Garantiezins im Jahr 2015 schon wieder auf nun 1,25 % abgesenkt worden. Ver-braucherschützer kritisieren überhöhte Abschluss- und Verwaltungskosten, für die Versicherten nachteilige Sterbetafeln als Kalkulationsgrundlagen sowie überzogene Gewinnerzielungsabsichten der Anbieter. Das Problem ist gerade, dass Bezieher geringer Einkommen, die eigentliche Zielgruppe der Riester-Förderung, zu wenig Vorsorge betreiben. Gründe hierfür sind, dass sie es sich nicht leisten können oder es sich nicht lohnt. Dies gilt insbesondere für Geringverdiener, die im Alter bei Bezug einer Minirente auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.
Überfällig ist deshalb über 10 Jahre nach ihrer Einführung eine Evaluierung auf Zielgenauigkeit, Transparenz, Effizienz der eingesetzten Mittel und Rentabilität der Anlageformen. Missstände am Markt müssen umfassend durch Regulierung beseitigt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen erscheint es zur Bekämpfung von Altersarmut sinnvoller, die für die Riester-Förderung eingesetzten Mittel zur Erreichung armutsfester Renten einzusetzen.
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
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Telefon: 030 - 9210580300
Telefax: 030 - 9210580310
e-mail: sozialpolitik(at)vdk.de
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