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15.11.2016 - von Statistisches Bundesamt
20,0 % der Bevölkerung in Deutschland – das sind 16,1 Millionen Menschen – waren in Deutschland im Jahr 2015 arm oder sozial ausgrenzt. Seit dem Jahr 2008 hat sich an diesem Anteil nahezu nichts verändert.*
In Deutschland gilt jemand als von Armut oder Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft:
1.
Monetäre Armut:
Betroffen sind 16,7 Prozent der Bevölkerung oder jeder sechste Bundesbürger oder insgesamt 13,4 Millionen Menschen, deren Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
Jemand gilt** als armutsgefährdet, wenn er über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2015 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1.033 Euro im Monat. Für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag der Schwellenwert 2015 bei 2.170 Euro im Monat.
2.
Erhebliche materielle Entbehrung:
Das bedeutet, dass die Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eingeschränkt sind. 4,4 % der Bevölkerung in Deutschland war 2015 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen. Nach der EU-Definition liegt sie dann vor, wenn aufgrund der Selbsteinschätzung des Haushalts mindestens vier der folgenden neun Kriterien erfüllt sind:
1. Finanzielles Problem, die Miete, Hypotheken oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen.
2. Finanzielles Problem, die Wohnung angemessen heizen zu können.
3. Finanzielles Problem, unerwartete Ausgaben in einer bestimmten Höhe aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können.
4. Finanzielles Problem, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit einnehmen zu können.
5. Finanzielles Problem, jährlich eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen.
6. Fehlen eines Pkw im Haushalt aus finanziellen Gründen.
7. Fehlen einer Waschmaschine im Haushalt aus finanziellen Gründen.
8. Fehlen eines Farbfernsehgeräts im Haushalt aus finanziellen Gründen.
9. Fehlen eines Telefons im Haushalt aus finanziellen Gründen.
3.
Leben in einem Haushalt mit niedriger Erwerbsbeteiligung
Knapp 10 Prozent der Bevölkerung (9,8%) unter 60 Jahren lebte 2015 in einem Haushalt, in dem die Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder bei weniger als 20 % der maximal möglichen Erwerbsbeteiigung lag. (Hier muss man sich fragen, warum die Altersgrenze für diese Erhebung auf 59 Jahre festgesetzt wurde. Das Rentenalter beginnt bekanntlich nicht! mit 60!!! Über die Renten dieser 20 % der Bevölkerung wagt man nicht nachzudenken.)
Völlig unverdrossenvon den Zahlen des Statistischen Amts titelt die WELT am 4.11.2016: "Das Risiko der Armut schwindet".
* Ergebnis der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC).
Weitere Auskünfte gibt:
Auskunftsdienst Einkommen Konsum, Lebensbedingungen,
Telefon: + 49 (0) 611 / 75 88 80
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Nun ich habe den Beitrag gelesen. Nun habe ich mal die Seite von der SPD zur Rente geöffnet. Das was dort steht, ist doch das, was die uns schon Jahre erzählen. Es ä¤ndert nichts aber auch gar nichts an der Rentenhöhe vieler betroffener Bürger. Diese 850 Eur0‚¬ Grundrente: davon kann man weder seine monatliche Miete zahlen, noch einen Altenheimplatz.
Was ich absolut nicht nachvollziehen kann, ist die Tatsache, dass wenn morgen schon Bundestagswahlen wären die CDU/CSU als Wahlgewinner laut Demoskopen daraus hervorging.
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