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Altersdiskriminierung: Banken dürfen das!

18.10.2016 - von M.O. + H.S.

Mein Vater ist am 10.07.2016 verstorben. Meine Mutter hat ein Konto bei der Sparkasse, sie wollte aber bei der Volksbank, da mein Vater ein KTO dort hatte, auch dort ein KTO lassen. Nur dort kann sie nicht ins Minus, wegen ihres Alters sie ist 87 Jahre.

Auch als meine Eltern bei der Volksbank für zwei Monate 8.000 Euro als Darlehen nehmen wollten, das Geld für den Umbau des Bads wäre zwei Monate später von der Krankenkasse überwiesen worden, wurde meinen Eltern gesagt: Sie sind über 80, sie bekommen kein Darlehen mehr, obwohl es ein eigenes Haus gibt.

Bei der Sparkasse gab es so etwas bisher nicht.

Dürfen Banken sagen, Sie sind so und so alt, also bekommen sie nur noch ein KTO, aber nur noch so eins, das sie nicht überziehen können. Und wegen Ihres Alters bekommen Sie auch kein Darlehen.
M.O.

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Die Banken und Sparkassen dürfen machen, was sie wollen. Sie berufen sich bei ihrem Tun auf die Freiheit Verträge abschließen zu können mit wem und zu welchen Bedingungen sie selbst bestimmen. Es gibt kein Gesetz, das Geldinstuten die Altersdiskriminierung verbietet. Im Gegenteil. Durch eine neue EU-Richtlinie ist die Hypothekenkreditvergabe für jüngere und ältere Menschen deutlich erschwert worden. Das Alter der Antragsteller ist heutzutage wichtiger als der Wert eines Hauses, das z.B. beliehen werden soll.
H.S.

Link: Köln, 2016 Foto: H.S.
Quelle: Mail an die Redaktion

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