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KFZ- HUK begründet Altersdiskriminierung

Holland, 2015 Foto: H.S.

05.05.2016 - von E.P.

KFZ-Versicherungen werden mit steigendem Lebensalter der Fahrer auch dann teurer, wenn diese keinen Schaden verursacht haben. Das beginnt bei einigen KFZ-Versicherungen bereits mit dem 60. Lebensjahr, bei anderen später. Ab 70 ist ein Aufschlag von 20 Prozent und mehr gegenüber 55Jährigen Fahrern üblich. Ältere AutofahrerInnen, die es bis in die Schadenfreiheitsklasse 35 geschafft haben, erhalten auch keine weiteren Rabatte. Herr P. der einen Volvo fährt, ist darüber empört. Er setzt sich an seinen Rechner.

14. März 2016: Herr P. schreibt an HUKvm:
Betreff: Berichtigung meines Vertrages/ KFZ-Neubewertung/ Altersdiskriminierung/ Rabatt-Vertrag
Sehr Geehrte,
für die Abarbeitung obiger Themen bitte ich um Ihren
Rückruf. Ich habe folendes erfahren: aufgrund der Neubewertung meines PKW reduzierte sich die Prämie um rund € 6,- ...
Wann und wie wollen Sie mir diesen Betrag vergüten? Aktuell beträgt meine Prämie rund € 361,..., für einen 20 Jahre Jüngeren rund 297,--, die Differenz beträgt rund € 64,...! Mindestens über diesen Betrag sollte der Rabatt-Vertrag lauten.
Zur Entscheidungsfindung möchte ich Sie auf meine jahrzehntelange
schadensfrei Fahrweise mit jahresdurchschnittlich rund 30.000 KM hinweisen. Darüberhinaus habe ich seit 1958 diverse Sicherheits-Events beim ADAC, ACE auf zwei und vier Rädern, sowie das ADAC-Caravan-Training und letztmalig den FEL-Kurs der DEKRA für ältere Fz-Lenker beim LKRS DH absolviert.
Mit freundlichen Grüßen, P.

15. März 2016: Herr P. schreibt an Herrn T. von der HUKvm. Eine Kopie sende er an: info@huk-coburg.de; poststelle@bmas.bund.de; impressum@dak.de; info@hkk.de; info@versicherungsombudsmann.de;poststelle@bafin.de; info@vzbv.de; email@stiftung-warentest.de; info@ndr.de; redaktion@wdr.de; redaktion@sueddeutsche.de; k.wegner-drefs@awo-bruchhausen-vilsen.de; spiegel@spiegel.de; redaktion@autobild.de; Baldis@gmx.de
Sehr geehrter Herr T.,
ich danke für Ihren gestrigen Rückruf, den ich in den wichtigsten Punkten nachfolgend stichwortartig bestätige: Meine zuständige HUK-Vertretung ist nicht in V. sondern in B.. Sie verwalten nicht den Versicherungs-Bestand. Die HUK ist die preiswerteste KFZ-Versicherung. Alle KFZ-Versicherungen haben gleichartige Bedingungen für ältere Fz-Lenker. Die HUK hat die "Konstruktion: Rabatt-Vertrag" nicht. Sie werden mein Anliegen an Ihre HV in Coburg weiterleiten.
Heute bitte ich Sie, diese Zeilen an Ihren Vorstand, Herrn Dr. Wolfgang Weiler, mit der Bitte um Auskunft, ebenfalls weiter zu leiten. Für Ihre Mühe in meiner Sache danke ich Ihnen und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen, Ihr P.
PS.: an die im Verteiler Genannten: Bitte unterstützen Sie mein Anliegen und die ebenfalls millionenfach betroffenen Fz-lenkenden Rentner/innen.

15.März 2016: Herr T. schreibt an Herrn P.:
Sehr geehrter Herr P.,
da Sie meine Aussagen stichwortartig unkorrekt und aus dem Zusammenhang gerissen so weitergeleitet haben, möchte ich Sie bitten mich mit Ihren Mails oder Anrufen zu verschonen und sich bitte direkt an info@huk-coburg.de bzw. Fachabteilung in Coburg zu wenden.
T.

18. März 2016: Irgendwer von der HUK Coburg-Allgemeine Versicherung AG schreibt an Herrn P.:
Mail vom 15.03.2016, Telefonat vom 17.03.2016
Sehr geehrter Herr P.,
gern geben wir Ihnen nähere Informationen zur Beitragsberechnung. Vorab möchten wir uns bei Ihnen für das freundliche Telefongespräch bedanken.

Unseren Ausführungen vorausschicken wollen wir, dass für uns als Versicherer des Öffentlichen Dienstes und als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit traditionsgemäß die Gleichbehandlung unserer
Kunden, die Fairness und Transparenz von ganz besonderer Bedeutung sind. Allgemein formuliert bedeutet Gleichbehandlung für uns, dass wir alle Kunden bei gleichen Voraussetzungen nach gleichen Grundsätzen behandeln. Eine absolute Gleichbehandlung - auch bei ungleichen Voraussetzungen - würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Aus diesem Grund erfolgt die Berechnung von Versicherungsprämien typischerweise nach Risikofaktoren des Versicherten. In der KFZ-Versicherung sind trotz der Vielzahl der beitragsrelevanten Merkmale (Tarifierungsmerkmale), der Schadenfreiheitsrabatt und der Fahrzeugtyp die Faktoren mit der größten Bedeutung für den Preis. Für die Gestaltung der Beiträge ist stets entscheidend, ob und wie sich unter Berücksichtigung der relevanten Tarifierungsmerkmale die Schadenwahrscheinlichkeit in der Zukunft darstellt. Dies leiten wir von der Entwicklung der Schadenaufwendungen in der Vergangenheit ab. Dabei wissen wir, dass ein Faktor für die Entwicklung der Schadenaufwendungen auch das Alter des Versicherungsnehmers ist.

Was meinen wir damit:
Aus den relevanten statistischen Unfalldaten ergibt sich, dass das Unfallrisiko im Lebenszyklus schwankt. Es ist am höchsten bei jungen Fahranfängern, sinkt dann kontinuierlich ab, beginnt aber ab etwa Mitte 40 ganz langsam wieder zu steigen. Ab 60 Jahren erhöhen sich dann die Schadenzahlungen wieder deutlicher. Letztlich ergibt sich beispielsweise aus den Erhebungen des
statistischen Bundesamtes, dass der Einfluss des Lebensalters auf das Fahrverhalten nicht ein unzulässiges Vorurteil ist, sondern ein statistisch signifikantes Merkmal darstellt.

Die Berücksichtigung des Alters führt keinesfalls zu einer willkürlichen Benachteiligung bestimmter Altersgruppen. Ganz im Gegenteil. Wir als Versicherer handeln bei der Gestaltung unserer Tarife und Produkte auf der Grundlage anerkannter Prinzipien risikoadäquater Kalkulation, insbesondere auf einer
versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen. Ziel ist dabei im Interesse unserer Versichertengemeinschaft immer die risikogerechte Tarifierung. Dass die Überlegungen im Alter eine Rolle spielen, kommunizieren wir in transparenter Weise. Auf dem Versicherungsschein nennen wir zum Beispiel unter dem Punkt "Tarifierungsmerkmale" auch Ihr Geburtsdatum.Dort finden Sie auch die weiteren für die Beitragsberechnung relevanten Faktoren. Das bedeutet im Ergebnis: Durch die erhöhte Schadenwahrscheinlichkeit bei jungen und älteren Versicherten ergeben sich für diese Altergruppen in Folge veränderter Schadenaufwendungen auch andere Beiträge.

Wie besprochen stellen wir Ihren Vertrag rückwirkend zum 01.01.2016 auf unseren aktuellen Tarif um. Den entsprechenden Nachtrag erhalten Sie per Post. Der Jahresbeitrag reduziert sich somit auf 354,98 Euro. Eine weitere Reduzierung aufgrund der in Ihrer Mail vom 15.03.2016 angesprochenen Gründen ist uns wie bereits erwähnt nicht möglich.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Frau eine schönen Urlaub.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG

HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 465; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Daniel Thomas (stv.).
Ihre Daten haben wir für die Bearbeitung des im Betreff genannten Zwecks gespeichert."

26. April 2016: Herr P. schreibt an Herrn M. von der HUK-Coburg:
Altersdiskriminierung - Berichtigung meines Vertrages Nr. xxx
Meine Zeilen vom 15.3.2016 - unser Telefonat vom 17.3.2016 18.04 Uhr - Ihr Schreiben vom 18.3.2016 Nr. 629/581913-Q-KR31MM
Sehr geehrter Herr M.,
in meinem bisherigen Dasein habe ich weder privat noch beruflich einen solchen "süßholzgeraspelten" Text erhalten. Wie ich feststellen konnte, senden Sie diesen Text auch an andere Versicherungsnehmer (Link). Ich widerspreche Ihren Ausführungen in nahezu allen Punkten. Näheres werde ich Ihrem Hause zu gegebener Zeit noch mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
P.

27. April 2016: Herr P. schickt ein Fax an das Statistische Bundesamt
Altersdiskriminierung - KFZ-HUK-Vertrag Nr.: xxxxx
Bezug: meine Mail an die HUK vom 15.3.2016 - Brief von der HUK vom 18.3.2016 - www.finanztip.de/kfz-versicherung/fuerrentner
Sehr Geehrte,
ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die HUK-Versicherung mit dem Satz „Letztlich ergibt sich beispielsweise aus den Erhebungen des statistischen Bundesamtes, dass der Einfluss des Lebensalters auf das Fahrverhalten nicht ein unzulässiges Vorurteil ist, sondern ein statistisch signifikantes Merkmal darstellt“, Ihre Feststellungen zum Thema „Rentner – Verkehrsunfälle“ eigennützig zum Nachteil der älteren Versicherungsnehmer falsch darstellt! Bitte überprüfen Sie diesen Sachverhalt und sollte diese „Falschdarstellung“ zutreffen, dann drängen Sie bitte die HUK-Versicherung zur „richtigen Wiedergabe“ der in Ihrem Hause erarbeiteten Ergebnisse.
Für Ihre Mühe besten Dank.
P.
Anlagen: die im Bezug genannten Schriftstücke

Link: Assekuranz + Bafin ignorieren Gleichbehandlungsgesetz
Quelle: Mail an die Redaktion