Köln, 2015 Foto: H.S.
23.04.2016 - von Martin H.H. Janßen
Nachdem er eine ablehnende Antwort des Petitionsausschusses auf seine Eingabe vom 20.3. 2016 Link bekommen hat, wendet sich Herr J. am 23.4.2016 erneut an den Petitionsausschuss.
Betrifft: AZ: Pet 3-18-11-8216-030985
Alterssarmut und rentenfremde Leistungen Sehr geehrte Damen und Herren,
die mir übermittelte Stellungnahme der Bundesregierung ist inakzeptabel!
Rentenreformen, Riesterrente, Vergleich Deutschland, Österreich, EU:
Mit der demografischen Entwicklung den Anpassungsbedarf für die GRV zu begründen, hat sich längst als eine der Reformlügen herausgestellt. (Siehe „Die Reformlüge“ Albrecht Müller)
Die Riesterrente ist bekanntlich ein Flop, zum massiven Nachteil der Rentenversicherten, zum alleinigen Nutzen der Versicherungs-Wirtschaft, auf Kosten der Steuerzahler.
Die Durchschnittsrente in Deutschland liegt bei 39,9% vom Durchschnittsgehalt; in der EU liegt der Schnitt bei 60%!
Das ist beschämend für alle Regierungen der wirtschaftlich stärksten Nation Europas! Speziell in Österreich scheint das Alterssicherungssystem dem deutschen System überlegen zu sein. Was hindert die Regierung daran, das deutsche System jetzt dahingehend zu ändern? Ist es das Festhalten an dem Trugbild der „Schwarzen Null“, um weiterhin Rentenbeiträge in den Bundeshaushalt umleiten zu können?
Es werden keine Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet?
Auch der SPD war bewusst, dass die Mütterrente als rentenfremde Leistung aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren ist. Sie hat das aber nicht verhindert! Und die Höhe dieser Aufwendungen muss bekannt sein, es sei denn, Regierungsbeschlüsse werden gefasst, ohne deren finanzielle Folgen zu kennen.
Also – Eine klare Auskunft: Was kostet den GRV-Beitragszahlern und Rentnern die Mütterrente? Und die Regierung gibt vor, nicht das Volumen der originär rentenfremden Leistungen, die zu gesetzlich geregelten Leistungen gemacht wurden, zu wissen? Wie das? Es gibt z.B. Veröffentlichungen des VDR/DRV mit akribisch geführten Tabellen und Aufschlüsselungen von 1957 bis 2007, nach denen allein in dem Zeitraum ein Kapital in Höhe von rund 524 Milliarden Euro (unverzinst) den gesetzlichen Rentenversicherungskassen entnommen und nicht wieder erstattet wurden; danach jährlich weiterhin rund 15 Milliarden Euro.
Nach Berechnung der „Fünf Wirtschaftsweisen“ betrugen zu der Zeit die nicht durch Bundesmittel gedeckten rentenfremden Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen jährlich immer noch rund 65 Milliarden Euro (Prof. Rürup in der„Financial Times Deutschland“ vom 10.11.2005 und Prof. Bofinger im „Spiegel“ vom 14.11.2005).
Da seit der Zeit die IT enorme Fortschritte gemacht hat, ist es unglaubwürdig, dass entsprechende Zahlen heute der Regierung nicht mehr verfügbar sein sollen und die Rückzahlungen an die Rentenkasse nach Schätzungen gemacht werden müssen.
Wie soll das Rentengerechtigkeit sein, wenn Renten auf Schätzungen beruhen?
Insgesamt bestätigt die Stellungnahme des BMAS nur die Schlussfolgerungen, die aus dem Axiom von de Toqueville und der Feststellung des Verfassungsrechtlers von Arnim zu treffen sind: Unser Staat ist keine Demokratie, er ist Beute der politischen Klasse, der Beamtenschaft und Lobbygruppen.
Die Einkommen und Altersbezüge der Minderheit der öffentlich Bediensteten und Politiker, werden von der Mehrheit der in der Wirtschaft Beschäftigten erarbeitet. Es ist feudalistisch, zutiefst undemokratisch und schweres Unrecht, dass diese Minderheit sich Privilegien und komfortable Altersbezüge, auf Kosten der Mehrheit verschafft.
Dieses moderne Staatssklaventum hat verhindert, dass unser Staat zu einer echten Demokratie werden konnte.
Die GroKo hat jetzt die historische Chance – und daraus die Verpflichtung – diese Einschätzungen zu relativieren, indem sie das undemokratische, gesellschaftsspaltende und staatsgefährdende Unrechtssystem der Altersversorgung beseitigt! Weitere Ausführungen dazu bei www.beitragszahler-rentner.de und in der Anlage.
Akut ist die Regierung ist verpflichtet, Zahlungen aus Steuermitteln an die Rentenkasse, wahrheitsgemäss als „teilweise Rückzahlungen zum Ausgleich für rentenfremde Leistungen“ zu deklarieren. Diese als „ Zuschüsse zur Rentenkasse“ auszuweisen, ist sachlich falsch. Damit wird gewollt der Anschein erweckt, den Rentnern unberechtigte Wohltaten, auf Kosten der Steuerzahler zukommen zu lassen, obwohl genau das Gegenteil der Fall ist, da ihnen berechtigte Leistungen vorenthalten werden.
Das ist nicht nur Demagogie! Es ist eine weitere Diskriminierung der Rentner, es wird ein weiterer Keil zwischen Alt und Jung getrieben und damit der soziale Frieden nachhaltig gefährdet. Die Regierung ist aufgefordert, hier wahrheitsgemäss zu informieren!
Ziel der jetzt diskutierten Rentenreform muss sein, das Unrechtssystem der Zweiklassenversorgung zu schleifen und die GRV-Renten in Deutschland kurzfristig, mindestens auf den EU-Durchschnittswert von 60% des Durchschnittsverdienstes zu bringen, mittelfristig den Beamtenpensionen gleichzustellen.
Ich werde die Stellungnahme des BMAS und diese Folge-Eingabe möglichst vielen Medien, wie Wochen- und Tageszeitungen, Magazinen, den Redaktionen von Panorama, Plus-Minus, Monitor, Maischberger etc., sowie allen Parteien, Sozialverbänden, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zur Kenntnis bringen.
Mit freundlichen Grüssen
Martin H.H. Janßen
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