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Erwerbsminderungsrente: Von der Politik demoliert

Königswinter 2013 Foto: H.S.

02.03.2016 - von Elvira Palkowski

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
als ich mich dazu entschloss auf dem Internetportal "Direkt zur Kanzlerin", Kontakt mit Ihnen aufzunehmen Link, war ich wirklich der Überzeugung, wir wären für Sie auch von Bedeutung. Wie sich jetzt in der Kürze der Zeit herausstellte, war das leider nur ein weiterer Wunschgedanke. Denn anders kam man sich nicht erklären, als Top-Beitrag von der Leserschaft ausgewählt und bewertet zu werden, weil man in Kürze der Zeit so viele Leser und Befürworter findet, und dennoch (oder gerade deshalb) das Anliegen vorzeitig beendet wurde, - es geschah sicher nicht ohne Hintergedanken! Man wollte dieses Thema offenkundig wieder aus dem Blick rücken.

Und wenn man uns schon die Ehre zukommen lässt, als Top-Beitrag ausgewählt worden zu sein, wäre dann das Mindeste den vielen Betroffenen auch eine "Top-Antwort "zukommen zu lassen. Stattdessen kommt da nur ein lapidarer Hinweis, auf die angeblichen Verbesserungen im neuen Rentenpaket ab 1.07.2104, in dem wir (die hier betroffene Gruppe) gar nicht vorkommen, da diese Verbessrungen nur die Neuzugänge ab dem 1.07.2014 betreffen und nicht für die Bestandserwerbsminderungsrentner ab 2001 gelten.

Dies ist mehr als peinlich wenn man nicht einmal Herr der eigenen Gesetze ist. Und genauso erbärmlich finde ich den Verweis auf das Sozialamt, wie auch die Aussage bezüglich der Abschläge von 10,8%, das diese rechtens seien und nur von geringer Bedeutung. Dies mag vielleicht für Sie bedeutungslos sein, für uns aber sind sie überlebensnotwendig. Und wir dürfen doch schon etwas mehr erwarten, als nur zu Bittstellern des Staates degradiert zu werden.

Es wäre doch langsam an der Zeit, bei der ständig ansteigenden Armut, sich endlich für die Sorgen, Nöte und Ängste der Bürger zu interessieren. Auch der neue Armutsbericht der Sozialverbände schlägt diesbezüglich Alarm und sollte die Regierung endlich zum Nachdenken bewegen. Link.

Tatschache ist, dass die Rentenabschläge ungerecht sind, dass die Politik bis jetzt sämtliche Vorschläge der Sozialexperten zur Abschaffung der Abschläge ignoriert hat. Fakt ist, dass die Renten in Deutschland, egal ob Rente, Lebensversicherung, Direktversicherung ... alles wurde durch die Politik demontiert. Richtig ist auch, dass in den letzen Jahrzehnten über 700 Milliarden für Staatsaufgaben aus der Rentenkasse einfach zweckentfremdet wurden. Somit lässt sich sagen, dass mit der Einführung der Erwerbsminderungsrente (früher Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsrente) ein Abbau von Rechten für die Erwerbsgeminderten stattgefunden hat, was vehement von der Politik ignoriert wird.

Offensichtlich ist, dass die Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente ein Verfassungsbruch war und somit das Sozialprinzip des Artikels 20 des Grundgesetzes verletzte. Außerdem wurde die daraus resultierende Gewährleistungsverantwortung durch den Rechtstaat verletzt.

Bitter ist, mit welcher Ignoranz und Missachtung uns die Politik begegnet. Noch unverständlicher ist, dass ausgerechnet ihre Partei mit dem "C" im Namen, lauthals für die Werte unserer Gesellschaft Eintritt, aber für uns sollen diese christlichen Werte offensichtlich nicht gelten, dies ist mehr, als nur Heuchelei.

Hier das Interview mit Prof. Hans-Peter Schwintowski bei REPORT MAINZ vom 24.11.15: Link
Hier der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsrente in der Sendung von Report Mainz: Link Hier das Interview mit Schwintowski auf den NachDenkSeiten vom 2.12.15: Link Hier auf der Webseite Seniorenaufstand der Beitrag: „Einführung der Erwerbsminderungsrenten war Enteignung“ Link

Unbestreitbar ist folgendes: Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.06.2014 wurden Änderungen eingeführt. Nach Artikel 1Ziff.4 des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes wird in § 59 Abs. 1 und Abs. 2 Satz (SGBIV) wird jeweils die Angabe "60" durch die Angabe "62" ersetzt.

Nach Artikel 4 Abs. 1 des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes trat dieses Gesetz am 1.Juli 2014 in Kraft. Im Ergebnis ist damit eine Erhöhung der Renten aufgrund einer Besserstellung der neu zu berechnenden Renten wegen Erwerbsminderung gegenüber der früheren Berechnung verbunden. Zum einem war bislang bei einem Eintritt der Erwerbsminderung in jungen Jahren der Versicherte mit der Zurechnungszeit so gestellt, als ob er noch bis zum 60.Lebensjahr weitergearbeitet hätte. Durch die Zurechnungszeit werden zusätzlich Zeiten berücksichtig, für keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnitt der bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente. Mit den gesetzlichen Änderungen wird die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert. Sie endet dann mit dem 62.Lebensjahr.

Mithin werden Erwerbsgeminderte so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62.Lebensjahr statt wie bisher zum 60.Lebensjahr weitergearbeitet hätten. Zum anderen fallen die letzen vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung künftig aus der Bewertung heraus, wenn das für den Versicherten günstiger ist. Einkommenseinbußen in den letzen 4 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, zB. durch Wegfall von Überstunden, den Wechsel in die Teilzeit oder durch Krankheitszeiten, wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Rentenhöhe aus.

Bei Anwendung des RV -Leistungsverbesserungsgesetzes auch bei uns, würde sich auch unsere Erwerbsminderungsrente aufgrund der um 2 Jahre verlängerten Zurechnungszeit und durch den Wegfall der letzen 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bzw. stattdessen der Berücksichtigung der Zeiten aus der Vergleichsbewertung erhöhen. Vermutlich wären damit eine monatliche Rentensteigerung von ca. 40,00€ verbunden.

Und wir blieben bei der Ausführung, dass die Rentenanpassung 2015 ungerechtfertigt um ca.1% viel zu gering berechnet wurden. In der Statistik werden nicht nur 30.000 Menschen mit Behinderung die zum Beispiel in Werkstätten mit einem Durchschnittslohn von ca. 200 € pro Monat arbeiten aufgenommen, sondern auch mehr als 30.000 weitere Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Berufsbildungswerken beschäftigt sind.

Ebenso knapp 80.000 meist junge Leute, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Dabei handelt es sich um Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Das schlägt sich in den Rentenanpassungen 2015 und 2016 nieder.

Der Begriff sozialversichert Beschäftigte gilt nur für Arbeitnehmerinnen/er, die gegen Lohn und Gehalt am regulären Arbeitsmarkt tätig sind. Dies trifft auf viele Menschen in den neu erfassten Personengruppen aber nicht zu. Es dürfen auch keine nicht erwerbsfähigen Personen mitgerechnet werden.

Es werden auch in der Rentenanpassung 2016 keine nachträglichen Korrekturen eintreten, da durch die Migrationsbewegung die Anzahl der Niedriglöhner deutlich steigen wird. Und ich möchte ergänzen, dass durch den Riesterfaktor die Rentenanpassung 2015 um ca.1% ebenfalls zu gering berechnend wurde. Dieser Riesterfaktor ist nicht gesetzeskonform und stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die Eigentumsverhältnisse der gesetzlich Versicherten Menschen dar.

Heribert Karch, Geschäftsführer des Versorgungswerkes MetallRente appelliert: " Deutschland gehört nach OECD-Angaben zur Handvoll der Länder mit den am wenigsten armutsfesten Rentensystemen. Es sei trotz verschiedener Fördermodelle nicht gelungen, die Leistungsabsenkungen der gesetzlichen Renten aufzufangen durch eigenverantwortliche betriebliche und private Vorsorge. Der Reformprozess braucht dringend einen Schub, denn die Rahmenbedingungen stimmen nicht!!

Deutscher Gewerkschaftsbund:
Der DGB bekräftigt seine Auffassung, dass diese Abschläge sozialpolitisch wie auch systematisch nicht gerechtfertigt sind. Der Zugang zu einer EM-Rente unterliegt strengen sozialmedizinischen Prüfungen. Den in der Diskussion um die Abschläge häufig befürchten Ausweichtendenzen sind daher enge Grenzen gesetzt. Wer eine EM-Rente in Anspruch nimmt, tut dies nicht als freiwillig gewählte Entscheidung, sondern aufgrund massiver gesundheitlicher Einschränkung-gen. Dabei sind Abschläge von 10,8 Prozent auf die EM-Rente der Regelfall. Im Rentenzugang 2012 wurden 96,4 Prozent der EM-Renten gekürzt, im Schnitt um 77,54 Euro pro Monat5 – ein Leben lang.
Der DGB hat in der Vergangenheit immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass diese Abschläge systemwidrig sind, weil die Versicherten keine Wahlmöglichkeiten bezüglich des vorzeitigen Rentenbezugs haben und die Abschläge deshalb auch keine Steuerungswirkungen erzeugen können. Dadurch ließen sich für fast alle von Erwerbsminderung Betroffenen Menschen Verbesserungen von im Schnitt rund 78 Euro erzielen.

Arbeitnehmerkammer Bremen:
So sind die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen. Unterstellt, dass das medizinische Verfahren zur Feststellung der Erwerbsminderung sachgerecht ist, dann ist der Eintritt in die Erwerbsminderung nicht „frei wählbar "und ein „Ausweichverhalten“ nicht möglich. Abschläge auf „vorzeitigen Rentenbezug“ zur Verhaltenssteuerung sind bei fehlender Alternative und Entscheidungsfreiheit sozialpolitisch nicht gerechtfertigt.

Sozialverband Deutschland:
Im Hinblick auf das hohe Armutsrisiko bei Erwerbsminderungsrenten sieht der SoVD weiter gehenden Handlungsbedarf.
Der SoVD ist für eine Abschaffung der Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten aus. Diese kürzen die Erwerbsminderungsrenten derzeit durchschnittlich um etwa 78 EUR, was vor allem für dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen einen erheblichen Leistungseinschnitt darstellt. Die Abschaffung der Abschläge muss sowohl für den Rentenzugang als auch für den Rentenbestand vorgenommen werden. Damit könnte erreicht werden, dass auch Bestandsrentnerinnen und -rentner, die schon heute von dem massiven Verfall bei den Erwerbsminderungsrenten betroffen sind, von den Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten profitieren.

Prof.Dr. Gerhard Bäcker:

Rentenabschlag bei Erwerbsminderung:
Auch wenn ihre Einführung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Entscheidung vom 11.01.2011) nicht gegen das Grundgesetz verstößt, lässt sich doch bezweifeln, dass diese Regelung für Erwerbsminderungsrenten systemgerecht ist. Denn Abschläge beziehen sich in ihrer Logik auf Altersrenten und sind so bemessen, dass die mit einem vorgezogenen Beginn einer Altersrente einhergehende Verlängerung der Rentenbezugsdauer nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung der Rentenversicherung führt. Zugleich sollen sie das Rentenzugangsverhalten steuern, indem sie spürbar werden lassen, dass es „teuer“ ist, frühzeitig eine Rente zu beziehen. Geht man von einem korrekten medizinischen Beurteilungsverfahren aus, dann können aber Erwerbsgeminderte ihren Gesundheitszustand nicht so weitgehend beeinflussen, dass sie wieder in der Lage sind, eine Arbeit aufzunehmen. Der Verlust der Erwerbsfähigkeit und Zeitpunkt des Renteneintritts sind nicht freiwillig gewählt und mit der Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente nicht vergleichbar. Auch das Argument der Finanzneutralität bei einer verlängerten Rentenlaufzeit kann bei Erwerbsminderungsrenten nicht greifen, da die Erwerbsminderung nicht an eine Altersgrenze gebunden ist, sondern schon früh im Leben eintreten kann und – bei einer unterstellt gleichen durchschnittlichen Lebenserwartung wie von Altersrentnern – sehr viel länger gezahlt wird. Die Rentenabschläge bei Erwerbsminderung müssen als systemfremd eingestuft werden.

Prof. Dr. Eckart Bomsdorf:
Die sofortige Erhöhung der Zurechnungszeiten um zwei Jahre ist für die Betroffenen hilfreich, beinhaltet jedoch auch den Nachteil, dass unmittelbar vor dem 1.7.2014, dem Tag des Inkrafttreten des Gesetzes, festgesetzte und bezogene Erwerbsminderungsrenten deutlich niedriger als nach dem ab diesem Zeitpunkt festgesetzte vergleichbare Erwerbsminderungsrenten ausfallen, was für die Betroffenen spürbar und schwer nachvollziehbar sein wird.

Klaus Stiefermann:
Die letzten Rentenreformen haben das Leistungsniveau der Erwerbsminderungsrente deutlich gesenkt.

Prof. Dr. jur. Felix Welti:
Die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1997 haben dazu beigetragen, die politische Legitimation und rechtliche Legitimität der gesetzlichen Rentenversicherung zu gefährden. Die Senkung des Rentenniveaus bei allen Risiken hat dazu geführt, dass immer häufiger das Niveau der Grundsicherung nicht überschritten wird. Beim Risiko Erwerbsminderung ist das schon fast die Regel. Der Verzicht auf Mindestsicherungselemente innerhalb der Renten-Versicherung und die Anhebung des Renteneintrittsalters sind zusätzlich als ein Verzicht auf sozialen Ausgleich wahrgenommen worden, letztere, weil sich bestimmte Personengruppen zur Hinnahme von Abschlägen genötigt sahen. Mindestens die subjektiv wahrgenommene Verlässlichkeit des Rentensystems ist durch die hohe Frequenz von Änderungen und deren politische Begründung herabgesetzt worden. Die Erwerbsminderungsrente wird aus individuell überprüften zwingenden gesundheitlichen Gründen regelhaft befristet in Anspruch genommen. Sie ist keine freiwillige Frührente zu behandeln. Zwar haben Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht die Abschläge mittlerweile gebilligt. Doch hat das Bundesverfassungsgericht dies alleine mit dem Spielraum des Gesetzgebers für Sparmaßnahmen begründet. Systematisch und sozialpolitisch bleiben die Abschläge verfehlt.
Der verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Auftrag, behinderte Menschen nicht zu benachteiligen, ist mit Blick auf die unzureichende Sicherung gegen Armut bei Erwerbsminderung und im Alter kaum erfüllt.
Gerade mit Blick auf die soziale Sicherung Erwerbsgeminderter kann es sein, dass es mit kleineren Reformen nicht getan ist und das System einen Neustart braucht.

Volkssolidarität Bundesverband e.V.:
Die unterschiedliche Behandlung von Bestandsrentnern und den Rentenneuzugängen ab dem 1. Juli 2014 ist allerdings nicht unproblematisch, da hier gleiche Sachverhalte ungleich behandelt werden. Es dürfte daher umstritten bleiben, ob hier nicht durch die Regelung im § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI in Verbindung mit Anlage 2b ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vorliegt. Angesichts des drastischen Absinkens der Leistungen bei den Erwerbsminderungsrenten hält die Volkssolidarität jedoch weitere Schritte für dringend erforderlich, insbesondere die Streichung der Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten von bis zu 10,8 Prozent für gut 96 Prozent aller Bezieher dieser Rentenart.
Die Abschläge, die ursprünglich eine Frühverrentung verhindern sollten, haben mit dazu beigetragen, dass heute ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Bezieher dieser Rentenart auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist (über 12 Prozent Ende 2012). Die Streichung der Abschläge ist daher dringend notwendig, um der Zunahme von Armut bei Erwerbsgeminderten wirksam zu begegnen.

VdK Deutschland:
Um Erwerbsminderungsrenten armutsfest zu machen, hält er aber weitere Maßnahmen wie insbesondere die Abschaffung der systemwidrigen Abschläge für erforderlich. Wenn jemand aufgrund einer Krankheit Erwerbsminderungsrente beantragen muss, dann tut er es in der Regel nicht freiwillig, um vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln, sondern aus schicksalhaft bedingten Notsituation heraus. Deshalb dürfen Erwerbsminderungsrentner nicht mit Abschlägen auf ihrer Rente belastet werden.
Weiter haben wir Kenntnis davon, dass der rentenpolitische Sprecher CDU/CSU Herr Peter Weiß öffentlich erklärt hat: „Die Erwerbsgeminderten sind die armen Teufel „
Die Bundesregierung will die Leistungsausweitungen bis auf Weiteres aus den Beiträgen bzw. der Nachhaltigkeitsrücklage gemäß § 216 SGB VI finanzieren. Dabei ist unstrittig, dass Ausgaben für versicherungsfremde und nicht beitragsgedeckte Leistungen der Rentenversicherung vollständig aus Bundesmitteln zu erstatten sind. Hierzu gehören in jedem Fall die Ausgaben für die Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (sogenannte „Mütter-Renten“). Allein für diese Leistungsausweitung entstehen der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2014 Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2015 jährlich Mehrausgaben von deutlich über 6 Milliarden Euro. Damit ist das Rentenpaket ganz überwiegend unsachgerecht finanziert.
Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Bundeszuschusses ab dem Jahr 2019 vor. Diese zusätzlichen Mittel sollen von 0,5 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf gut zwei Milliarden Euro im Jahr 2022 ansteigen. Damit stünden bis zum Jahr 2022 den Mehrausgaben der Rentenversicherung von rund 56 Milliarden Euro für die „Mütter-Rente“ lediglich fünf Milliarden Euro zusätzliche Steuermittel gegenüber. Offen bleibt, wie zuverlässig eine Zusage für die übernächste Wahlperiode ist, vor dem Hintergrund, dass der Bundeszuschuss gerade erst für die Jahre 2014 bis 2016 um über 1 Milliarde Euro jährlich gekürzt wurde.
Die Mehr-Ausgaben für die „Mütter-Renten“ vollständig aus entsprechenden zusätzlichen Steuermitteln zu finanzieren, da für Kindererziehungszeiten vor 1992 keine Beiträge gezahlt wurden (nicht beitragsgedeckte Leistung). Auch kommt diese Regelung Personengruppen zu Gute, die ihrerseits keine Beiträge dafür zahlen. Die Kindererziehungszeiten („Mütter-Renten“) sind auch systemgerecht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und aus Gleichheitsgründen vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.


Inzwischen gibt es zwei Arten von Erwerbsminderungsrenten, solche, die vor dem 1.Juli 2014 eine erhalten und solche, die erst nach dem 1.Juli 2014 eine zugestanden bekommen haben. Und Frau BM. Andrea Nahles ist mächtig stolz auf sich, die Zwei- klassengesellschaft um eine weitere Gruppe erweitert zu haben.
Link Link.

Sollte diese fortgesetzte Ungerechtigkeit Ihnen nicht längst Anlass zum Handeln geben!?

Denn täglich erleben wir, dass Geld vorhanden ist. (...) Und warum, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, soll ausgerechnet für uns Erwerbsminderungsrentner kein Geld vorhanden sein? Es ist aus den zuvor gelisteten Gründen mehr als überfällig endlich diese ungerechten Abschläge abzuschaffen. Dies sollten Sie uns nun wirklich persönlich erklären, denn nicht alles was Recht ist, ist auch gerecht! Und eins sollten Sie auch bedenken. Wir haben dieses Jahr in drei Bundesländern Wahlen, 2017 stehen die Wahlen zum Deutschen Bundestag an und dies geschieht nicht ohne uns.
Wir lassen uns nicht mehr durch falsche Versprechungen an die Wahlurnen locken, wir möchten endlich eine menschenorientierte Politik erleben. Wir möchten wieder glauben und vertrauen können und wir möchten endlich Gerechtigkeit erfahren.
Das sind Sie uns allen schuldig.
Mit freundlichen Grüßen
Elvira Palkowski

Link: rwerbsminderungsrente: Interessiert uns nicht
Quelle: Mail an die Redaktion