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Riester-Garantie gilt nur unter Vorbehalt

Köln, 2015

26.02.2016

"Wie die Frankfurter Rundschau heute berichtet, musste die Bundesregierung aufgrund einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis
90/die Grünen (BT-Drucksache 18/6964) einräumen, dass Versicherungskunden nicht vor Kürzungen bei Lebensversicherungen
gewarnt werden müssen. Laut dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) sind auch Riester-Renten betroffen.

Die Versicherer können zusammen mit der Aufsichtsbehörde die garantierten Leistungen massiv einschränken, würde das Versicherungsunternehmen sonst in eine Schieflage geraten. „Die Riester-Garantie auf die eingezahlten Beiträge ist dann faktisch Makulatur“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Auch
müssen bereits heute die Kunden Kürzungen hinnehmen, die mit
vermeintlichen Unternehmensschwächen begründet werden. „Verbrauchern werden ihre Erträge zusammengestrichen, auch wenn es dem Unternehmen gar nicht ernsthaft schlecht geht“, warnt Kleinlein. Warnungen vor
diesem kundenfeindlichen Gebaren sucht der Verbraucher jedoch
vergebens..." Pressemitteilung von und bei Bund der Versicherten vom 27.01.2016
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Laut der Wochenzeitschrift "Spiegel" hat die Förderung der Riester-rentenverträge seit dem Jahr 2002 rund 25 Milliarden Euro gekostet. Davon sind 20 Milliarden an Steuergeldern in die direkte Förderung geflossen, die der Bund zahlt, und mehr als vier Milliarden Euro Steuergelder flossen in die steuerliche Förderung der Riesterverträge. (26.2.2016)

Quelle: labournet.de