Bonn, 2015 Foto: H.S.
26.11.2015 - von K.K.H.
Meine Frau und ich haben sogar in Karlsruhe geklagt und verloren. Im Dezember 2015 ist die letzte Rate zu zahlen. Der Staat hat bei uns somit ca. 50.000,00 Euro als Doppelverbeitragung widerrechtlich zwangsenteignet. Was passiert jetzt mit uns? Bekommen wir Beiträge zurückerstattet?
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Sehr geehrter Herr K.K.H.,
Sie schreiben in Ihrer Kurznotiz „20151126 Büro gegen Altersdiskriminierung _K.K.H. Direktversicherung: Gesetz hat uns 50.000 Euro gekostet“: „Bekommen wir Beiträge zurückerstattet?“
Meine Antwort: Nur wenn das Verfassungsgericht die Politik dazu zwingt; ansonsten wird sich kein Politiker (egal von welcher Partei) dazu bereit erklären, die gestohlenen Milliarden wieder heraus zu rücken. Es wird also keinen anderen Weg geben, als dass jemand vor dem Verfassungsgericht eines Tages mal gewinnt.
Sie schreiben weiter:
„Meine Frau und ich haben sogar in Karlsruhe geklagt und verloren“
Meinen Sie mit Karlsruhe a) das Bundessozialgericht (dann wäre es kein Wunder) oder meinen Sie b) das Bundesverfassungsgericht ?
Alles weitere gilt nur für Fall b) Dann muss einen Grund geben, dass Sie „verloren“ haben, und der kann nicht sein, dass dieser Betrug rechtens ist.
Also müssen Sie etwas „falsch“ gemacht haben, sodass das Verfassungsgericht Sie abwimmeln konnte.
Deshalb meine Bitte: Stellen Sie Ihre Gerichtsunterlagen (insbesondere die Klage beim Verfassungsgericht und deren Ablehnung) zur Verfügung. Nur so können jene, die den Weg noch vor sich haben, lernen, welche Stolpersteine sie bei Ihren Klagen vermeiden müssen. Es gibt derzeit, soweit ich weiß, 7 beim Verfassungsgericht anhängige Klagen.
Es ist nicht einmal sicher, dass alle 7 oder deren Anwälte wissen, was sie tun müssen, um den Ansatz einer Chance zu haben.
Vertrauliche Behandlung zugesichert!
Ich bilde mir zumindest für mich ein, aus solchen Unterlagen lernen zu können.
Also überlegen Sie es sich bitte!
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