Köln, 2015 Foto: H.S.
01.09.2015
Umfrage „Diskriminierung in Deutschland“ – Fragebogen unter: Link
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen rufen gemeinsam zur Teilnahme an der bislang größten in Deutschland gestarteten Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen auf.
„Bisher fehlt es in Deutschland an detaillierten Daten zu Diskriminierungserfahrungen. Wir brauchen mehr Informationen, um Betroffenen besser helfen zu können“, sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, zum Auftakt der Umfrage am Montag in Berlin.
Niemand darf in Deutschland benachteiligt werden, nur weil jemand eine Behinderung hat, „zu alt“ oder „zu jung“ ist oder eine Zuwanderungsgeschichte hat. Auch Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder der Religion sind nicht zulässig. Ziel der Umfrage ist es, einen möglichst genauen Überblick über Diskriminierungserfahrungen in Deutschland zu geben. Beratungserfahrungen zeigen, dass Diskriminierung praktisch alle Bevölkerungsgruppen betreffen kann.
„Gerade gegenüber Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die vielleicht einen fremd klingenden Namen haben, nicht akzentfrei deutsch sprechen oder auch anders aussehen, können oft Vorurteile entstehen, die schnell zu Benachteiligung und Diskriminierung führen“, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz. „Ich wünsche mir, dass möglichst viele von ihnen an der Umfrage teilnehmen und uns von ihren Erfahrungen berichten. Nur wenn wir wissen, wie und wo Diskriminierung entsteht, können wir in der Politik geeignete Konzepte dagegen entwickeln.“
„Aus vielen Zuschriften und persönlichen Gesprächen weiß ich, dass Menschen mit Behinderungen immer noch in allen Lebensbereichen Benachteiligungen ausgesetzt sind“, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele. „Hier müssen wir gezielter nachforschen. Deswegen ist die Umfrage sehr wichtig.“
Die erhobenen Daten gehen in den Bericht an den Deutschen Bundestag ein, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeinsam mit den Beauftragten der Bundesregierung 2017 vorlegen wird. In dem Bericht werden auch Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis formuliert.
Die Befragung basiert auf zwei Säulen. In einer repräsentativen Umfrage wird zum einen ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland von Diskriminierung betroffen sind und was sie über den Schutz vor Benachteiligung wissen. Zum anderen ruft die Antidiskriminierungsstelle Betroffene in einer umfassenden Erhebung dazu auf, Diskriminierungserfahrungen genauer zu schildern.
Dabei stehen folgende Leitfragen im Vordergrund:
In welchen Lebensbereichen wird Diskriminierung erlebt?
Wer oder was hat die Benachteiligung verursacht?
Welche Arten von Diskriminierungserfahrungen gibt es?
Welche Auswirkungen haben Diskriminierungserfahrungen auf die Betroffenen?
Welche Konsequenzen ziehen Betroffene aus Diskriminierungserfahrungen?
Zielgruppe der in Zusammenarbeit mit dem Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) an der Humboldt-Universität zu Berlin konzipierten Betroffenenumfrage sind alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren. Erreicht werden sollen Menschen, die nach ihrer eigenen Wahrnehmung Diskriminierung erlebt haben sowie Menschen, die Diskriminierung miterlebt oder beobachtet haben.
Vom 1. September bis zum 30. November 2015 sind alle Betroffenen dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen mit Diskriminierung im Rahmen der Befragung zu schildern. Teilnehmende können den Fragebogen unter www.umfrage-diskriminierung.de online ausfüllen oder im Papierformat abrufen. Im gleichen Zeitraum wird die repräsentative Telefonumfrage durchgeführt.
Erste Ergebnisse werden 2016 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Detaillierte Ergebnisse werden im Dritten Gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemäß § 27 Abs. 4 AGG an den Deutschen Bundestag 2017 vorgestellt.
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