03.12.2004 - von A. Langenbeck
Eigentlich begrüßen wir ja die Forderung des hessischen FDP-Fraktionschefs Jörg-Uwe Hahn. Er meint immerhin:
Die derzeit gültige Altersgrenze von 64 Jahren sei weder zeitgemäß noch verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Eine immer größere Zahl von Menschen sei auch im höheren Alter noch topfit.
Wohl war, Herr Hahn.
Was wir allerdings nicht begreifen und mit erheblichem Unmut zur Kenntnis nehmen ist dies:
Herr Hahn beschränkt seine Erkenntnisse von der zunehmenden Zahl topfitter über 64Jähriger auf einen ganz bestimmten, eng umrissenen Personenkreis.
Seine Forderung nach Aufhebung der Altersgrenze soll denn auch nur für kommunale Spitzenbeamte wie Landräte, Bürgermeister oder andere Wahlbeamte der Kommunen, z.B. hauptamtliche Stadträte oder Erste Kreisbeigeordnete gelten.
Die FDP-Fraktion will deshalb sogar die hessische Gemeindeordnung ändern. Das geht nicht an. Wir brauchen keine Zweiklassengesellschaft des Alters.
Es kann nicht sein, und widerspricht dem Gleichheitsgebot der Verfassung, dass die einen mit 65 in die Zwangsrente oder -Pensionierung müssen, während kommunale Wahlbeamte arbeiten können, solange sie wollen.
Dieses Recht müssen alle BürgerInnen haben! Wir sind für die Aufhebung des Zwangspensionsalters.
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