20.05.2015 - von I.L., G.S.
Auch ich bin Betroffene der nachträglich festgelegten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und möchte mich einer Initiative anschließen, die um die Rückzahlung der bereits abgezogenen Beiträge kämpft.
I.L.
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Auch ich bin von der Zahlung der Krankenkassenbeiträge auf meine Direktversicherung überrascht worden. Soll ich gegen das Schreiben meiner Krankenkasse Widerspruch einlegen? Macht das Sinn?
M.K.
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Auch ich bin Betroffene der nachträglich festgelegten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und würde mich freuen, wenn alle denen es so ergangen ist, daß sie sich das nicht mehr gefallen lassen und rückwirkend alle Zahlungen einfordern
M.H.
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Brief an die Kanzlerin:
Direktversicherung als private Altersversorgung
in der Annahme, mich selbst und auch der Gesellschaft zu dienen, habe ich 25 Jahre lang in eine Direktversicherung eingezahlt. Die Freude nach Bezahlung des letzten Jahresbeitrags und die nachfolgende Kapitalauszahlung wurde dann aber vernichtet durch die Anforderung der Krankenkasse.
Effektiv werden meine Versicherungsbeiträge der letzten 8 Jahre (die ich nach Firmenwechsel allein durch Gehaltsverzicht finanziert habe) über 10 Jahre in Krankassenbeiträge verbraucht.
Zusätzlich wird die verbleibende Summe durch Niedrigzinsen entwertet.
Ich habe mittlerweile viele über die Gesetzesänderung vom 01.01.2004 gelesen, sowie sämtliche Beschwerden von ähnlich Betroffenen.
Ich möchte Fragen, ob die hier unübersehbare Lücke zwischen Recht und Gerechtigkeit zu einer parlamentarische Überprüfung führt?
Mit freundlichen Grußen
Graham Southernwood
Den Brief unterzeichnen bis 15.6.2015 unter: Link
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