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Ärztebeteiligung beim Präventionsgesetz ist nicht erwünscht!

24.04.2015 - von Dr. med. Helmut Müller

In einem Leitartikel des aktuellen Bayerischen Ärzteblattes (4/2015) äußert sich die Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Dr. Heidemarie Lux, kritisch zum Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung + der Prävention (PrävG).

Zu Recht, meint die Bürger Initiative Gesundheit e.V., denn die Politik sieht völlig unverständlich die Ärztinnen und Ärzte sowie andere qualifizierte Berufsgruppen in diesem Gesetzesentwurf nicht als zentrale Präventions- Schaltzentrale vor. Die
Ärzteschaft und die relevanten Berufsgruppen werden auch an der "Nationalen Präventionskonferenz" nicht beteiligt. Stattdessen sind nahezu sämtliche Bürokratien wie Sozialversicherungsträger, Ministerien und Ländervertreter berücksichtigt - medizinisch, therapeutischen, pflegerischen Sachverstand möchte man offenbar in diesem Gremium nicht haben. So steht zu befürchten, dass, ähnlich wie bei dem "Versorgungsstärkungsgesetz", auch das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention ein Präventions-Schwächungsgesetz wird.

Die Bürger Initiative Gesundheit e.V. hat schon mehrfach auf den unheilvollen Lobbyismus der gesetzlichen Krankenkassen in unserem Gesundheitssystem hingewiesen. Auch in diesem Entwurf zum PrävG dominieren die Kassen in vielfältiger Form: So soll derGKV-Spitzenverband beispielsweise die Zertifizierungskriterien von Leistungsangeboten der Krankenkassen selbst festlegen. Man stelle sich nur den allgemeinen Aufschrei vor, wollten die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft oder die Verbände der Ärzteschaft, der Therapeuten, der Apotheker, der Kranken- und Altenpflege die Vorgaben ihrer Qualitätssicherung in eigener Regie festsetzen.

Aber auch andere geplanten Regelungen sind aus Sicht der Bürger Initiative Gesundheit e.V. abzulehnen: etwa, dass es keine Bewertung des Erfolges von primärpräventiven Maßnahmen beim Patienten durch den Arzt geben soll oder dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) - immerhin eine Bundesbehörde - nunmehr durch Versichertenbeiträge quersubventioniert werden soll!

Nicht Ärzte und qualifizierte Berufsgruppen als Sachwalter der Qualität der Versorgung und die Patienten als Zielgruppe dieses Gesetzesentwurfes legen die Handlungsfelder und Kriterien für primär-präventive Leistungen fest, sondern der GKV-Spitzenverband!

Dies läßt nur einen Schluss zu:
Hier werden unter wohlklingenden Namen erneut nur Sparversionen eines dringend benötigten und seit Jahren eingeforderten Prävention-Gesetzes entwickelt. Doch in erster Linie wird die Bürokratie der Krankenkassen bedient, für die Bürger und Patienten wird das PrävG nur einen geringen Nutzen mit sich bringen oder schädliche Auswirkungen haben können.

Fazit für die Bürger Initiative Gesundheit e.V.:
Der vorliegende Entwurf des "PrävG" gleicht einer "kastrierten" Form eines Präventionsgesetzes und muss nachgebessert werden.

Ärzteschaft und alle Berufsgruppen und die Bürger/ Patienten/ Versicherten sind aufgerufen, sich verstärkt und mit klaren Aussagen in die Diskussion um das "PrävG" einzubringen!

Link: 02.04.2015: Phantompatienten, Gesundheitsfonds, Kopfpauschale: Her mit dem Geld…
Quelle: Bürger Initiative Gesundheit e.V.