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Gesetz gegen Lohnlücke schnell + wirksam realisieren

18.03.2015

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, das geplante Entgeltgleichheitsgesetz rasch auf den Weg zu bringen. „Frauen dürfen nicht länger hingehalten werden“, sagte die Leiterin Christine Lüders. „Sie brauchen endlich Lohngerechtigkeit.“ Deutschland zähle nach wie vor zu den Industrieländern, in denen die Lohnlücke am größten sei. (Mehr als 20% unter dem Männerlohn.) „Es braucht ganz offensichtlich Druck, um das zu ändern“, sagte sie.

Skeptisch äußerte sich Lüders zum Vorhaben, lediglich Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten zu Lageberichten über Entgeltgleichheit zu verpflichten: „Auch die Beschäftigten mittlerer und kleiner Unternehmen sollten ein Recht auf mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit haben“.

Die ADS-Leiterin sprach sich überdies für Konsequenzen für den Fall aus, dass Unternehmen ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen. „Das Mindeste sollte hier ein Monitoring sein, wie es etwa in Österreich, in Finnland und Schweden üblich ist.“ Falls sich auf mittlere Sicht zeigen sollte, dass die gesetzliche Neuregelung nicht zu einer messbaren Verringerung der Lohnlücke führe, sollte auch über Sanktionsmechanismen oder die Verankerung eines Klagerechts für Antidiskriminierungsverbände nachgedacht werden.

Lüders mahnte außerdem an, mit dem geplanten Gesetz eine geschlechtergerechte Bewertung von Tätigkeiten sicherzustellen. „Es ist ein Irrtum zu glauben, Tarifverträge allein schützten vor ungleicher Bezahlung“, sagte sie. Bereits bei der Arbeitsbewertung würden Frauen immer wieder benachteiligt.

Untersuchungen der unabhängigen Entgeltexpertinnen Andrea Jochmann-Döll und Karin Tondorf zeigten das deutlich: So würden zum Beispiel Anforderungen an von Frauen dominierten Arbeitsplätzen nicht in die Bewertung aufgenommen – etwa der starke körperliche Einsatz in der Pflege sowie vermeintlich „weiche“ Kriterien wie Kommunikationsfähigkeit. Oder Tätigkeiten mit gleichwertigen Anforderungen würden ungleich bezahlt, etwa die Leitung einer Küche und die einer Werkstatt in einem Betrieb.

„Für die Arbeitsbewertung braucht es klare Grundsätze: Sie müssen frei von Diskriminierungen sein – und sie müssen überprüfbar sein“, sagte Lüders. Es sei zu begrüßen, dass die Regierungskoalition einen individuellen Auskunftsanspruch in Aussicht gestellt habe. „Darin muss aber unbedingt auch ein Anspruch auf Auskunft über die Bewertungskriterien verankert sein“, betonte sie. Auch sollte dieser Anspruch ausnahmslos für alle Betriebe gelten. Nur so könnten Frauen und Männer erfahren, ob sie in einem Betrieb gerecht bezahlt werden.



Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sebastian Bickerich
Pressesprecher
Glinkastr. 24
10117 Berlin

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Quelle: ADS, Berlin