12.03.2015
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Feststellungsklagen wegen der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags abgewiesen, die drei Privatpersonen gegen den WDR eingereicht hatten.
Die Kläger können nun vor das Bundesverwaltungsgericht gehen. Und von da zum Verfassungsgericht.
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Am 25.3.2015 veröffentlichte die FAZ einen Beitrag zum Thema von Christoph Degenhart. Der ist nicht nur Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen. Er lehrt an der Universität Leipzig Staats- und Verwaltungsrecht und ist ausserdem Direktor des Instituts für Rundfunkrecht. Der Beitrag befast sich mit einem Gutachten, in dem 32 Wissenschaftler im Jahr 2014 Forderungen erhoben haben, welche die Finanzierung von ZDF + ARD betreffen. Beitrag Degenhart:
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Gutachten: Link
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