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Gesundheitssystem wenig effizient + zu teuer

23.02.2015 - von G.S.

Vor wenigen Wochen wurde das Ergebnis einer europaweiten Untersuchung zu den Gesundheitssystemen bekannt, die eine sehr renommierte Unternehmensberatung durchgeführt hat:

Das teure Gesundheitssystem in Deutschland ist seinen Preis (Beitragshöhe und Zuzahlungen) im Verhältnis zur Qualität nicht wert. Unser Land soll danach im unteren Mittelfeld, weit nach Luxemburg, Schweden, Norwegen, Italien, Polen, Griechenland, Spanien und Großbritannien stehen. In der Feststellung heißt es: Deutschlands Gesundheitssystem sei wenig effizient und im Verhältnis zu teuer.

Ganz anders betrachtet der seit einem Jahr im Amt tätige neue Bundesgesundheitsminister, Hermann Gröhe, die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung. Auf der Website des Ministeriums schreibt er persönlich: „Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.“

Die Lobbyistenverbände dürfen weiter sicher sein: Es darf in ihrem Sinne alles so weitergehen. Die Bürokratie-Maschinerie wird zusätzlich in Gang gesetzt. Die Groko- Regierung will die Qualität bei den Ärzten und in den Krankenhäusern erfassen und von einer neuen Institution auswerten lassen. Diese werden ganz sicher nur dann die dazu aufwendigen Aufgaben erledigen, wenn dafür weitere Beitragsgelder zusätzlich fließen.

Es wird von unseren Politikern nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, Fehlanreize und Falschabrechnungen, die sich jährlich in Milliarden Euro zu Lasten der Beitragszahler anhäufen, zu beseitigen oder mindestens zu minimieren. In dieser schwarz-roten Bundesregierung war es noch nie einfacher, die Bundesländer von den erforderlichen Änderungen in der Krankenhausplanung im Sinne der Behandlungen für Schwerstkranke zu überzeugen.

Lebensbedrohende Krankheiten sollten mit den erforderlichen
Diagnostik- und Therapieverfahren ausnahmslos in den Schwerpunkt- und Zentralversorgungsstufen der Krankenhäuser stattfinden. Dieses Thema kommt in den Koalitionsabsprachen im Herbst 2013 leider nicht vor.

Die heute geltende Gesetzgebung im Sozialbuch V bestimmt den Auftrag einer nur ausreichenden ärztlich/medizinischen Behandlung für Patienten. Eine Änderung zur bestmöglichen Behandlung von Patienten ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten könnten finanziert werden durch die Beseitigung der kostspieligen Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, durch eine vollständige Finanzierung für versicherungsfremde Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt und durch Verbot der Unsummen von Ausgaben für Marketingaktivitäten sowie Werbestrategien der Krankenkassen. Viele der heute neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse für Diagnose- und Therapieverfahren kommen wegen Ablehnung im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ nicht zum Tragen. Die Funktionsvertreter dieser drei Bundesverbände wachen strikt über ihre im Topf enthaltenen Beiträge der Versicherten in der GKV. Sie wehren sich gemeinsam gegen Mehrausgaben, die zur Kürzung ihrer bestehenden Finanzhaushalte bzw. der derzeitigen Vergütungen und Gehälter führen würden.

Es wird von unseren Politikern nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, Fehlanreize und Falschabrechnungen, die sich jährlich in Milliarden Euro zu Lasten der Beitragszahler anhäufen, zu beseitigen oder mindestens zu minimieren.

In dieser schwarz-roten Bundesregierung war es noch nie einfacher, die Bundesländer von den erforderlichen Änderungen in der Krankenhausplanung im Sinne der Behandlungen für Schwerstkranke zu überzeugen. Lebensbedrohende Krankheiten sollten mit den erforderlichen Diagnostik- und Therapieverfahren ausnahmslos in den Schwerpunkt- und Zentralversorgungsstufen der Krankenhäuser stattfinden. Dieses Thema kommt in den Koalitionsabsprachen im Herbst 2013 leider nicht vor.

Die heute geltende Gesetzgebung im Sozialbuch V bestimmt den Auftrag einer nur ausreichenden ärztlich/medizinischen Behandlung für Patienten. Eine Änderung zur bestmöglichen Behandlung von Patienten ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten könnten finanziert werden durch die Beseitigung der kostspieligen Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, durch eine vollständige Finanzierung für versicherungsfremde Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt und durch Verbot der Unsummen von Ausgaben für Marketingaktivitäten sowie Werbestrategien der Krankenkassen. Viele der heute neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse für Diagnose- und Therapieverfahren kommen wegen Ablehnung im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/ Krankenhäuser“ nicht zum Tragen.

Die Funktionsvertreter dieser drei Bundesverbände wachen strikt über ihre im Topf enthaltenen Beiträge der Versicherten in der GKV. Sie wehren sich gemeinsam vor Mehrausgaben, die zur Kürzung ihrer bestehenden Finanzhaushalte bzw. der derzeitigen Vergütungen und Gehälter führen.

Quelle: Durchblick 181