29.10.2014
Als „indirekte Einschränkung des Streikrechts“ hat die Landesleiterin der Gewerkschaft ver.di in NRW, Gabriele Schmidt, die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Nahles für einen Entwurf zum Tarifeinheitsgesetz bezeichnet. „Eine einheitliche und solidarische Interessenvertretung aller Beschäftigten eines Betriebes muss von den Gewerkschaften in eigener Autonomie realisiert werden, wenn sie erfolgreich sein soll“, sagte die Leiterin
des größten ver.di-Landesbezirks. „Staatliche Eingriffe sind hier Gift für die Tarifautonomie“.
Zuvor war der diskutierte Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer ver.di-Konferenz zur Tarifrunde 2015 der Länder auf scharfe Ablehnung gestoßen. Die Äußerung der Bundesarbeitsministerin, das Streikrecht werde nicht angetastet, sei „reine Augenwischerei“, so die Konferenzteilnehmerinnen und –teilnehmer.
In dem Gesetzesvorhaben der Großen Koalition soll festgelegt werden, dass im Falle unterschiedlicher Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb zur Anwendung kommt.
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Der Referentenentwurf zum Tarifeinheitsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit
(Tarifeinheitsgesetz) dokumentiert bei Rolf Geffken
http://www.drgeffken.de/index.php?id=aktuelleinfos&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=295&tx_ttnews[backPid]=1
Weitere Informationen siehe unter Link
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