Rotterdam, 2013 Foto: H.S.
22.07.2014 - von H.D.J.
Der Regelsatz für Hartz IV wurde ab 1.1.14 angehoben um 2.27%. Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Der Regelsatz soll so der Steigerung der Löhne und der Lebenshaltungskosten angeglichen werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das so angemahnt und so wurde es auch im 12. Buch
SGB XII festgelegt. Es handelt sich um einen Mischindex (70% Preisentwicklung; 30% Lohnentwicklung-netto)
Ich frage mich, warum Rentner dann nur 1.67% Erhöhung bekommen. Ich weiß, da ist dann der Dämpfungsfaktor integriert, wobei ich mich frage, warum wir als Rentner gedämpft werden müssen und mit Gewalt an der Teilhabe an der allgemeinen Preisentwicklung gehindert werden.
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