03.06.2014 - von E.P.
Brief an Frau Bundesministerin Andrea Nahles 3.06.2014
Betreff: Anfrage vom 25.04.2014 / Ihre Antwort vom 27.05.2014
IV 1- 96 -Palkowski / 14
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Nahles, sehr geehrter Herr Kay Berger,
zunächst möchte ich mich bei Ihnen für das Antwortschreiben vom 27. Mai 2014 bedanken. Gleichzeitig möchte ich aber den Anspruch erheben und die Frau Ministerin um persönliche Antwort, sowie Ihre Unterschrift bitten. Es sollte nicht für mich der Eindruck entstehen, dass Ihr mein Schreiben gar nicht bekannt sei. Ich hoffe sehr, Sie haben vollstes Verständnis für meine Bitte und werden ihr auch nachkommen. Denn das sind Sie uns schon schuldig, wie ich finde. Und war das nicht auch wochenlang Thema ihres Wahlkampfes?
Sie sprachen davon, dass man endlich für die Kranke in unserem Land etwas tun müsste, damit sie von ihrer Erwerbsminderungsrente auch leben können! Und nun ist die Wahl längst vorbei und Sie sitzen mit auf der Regierungsbank und haben bereits ein neues Rentenpaket auf den Weg gebracht, aber uns haben Sie wieder dabei übergangen. Wie das schon seit Jahren der Fall ist, egal wer gerade regiert.
Ich möchte, dass Sie und die SPD diesmal das Versprochene auch einhalten. Ansonsten müsste ich das als großen Verrat an den Wählern empfinden, der zu dem Zeitpunkt noch Ihren Worten völlig vertraut hat. Ich möchte nicht dass bei mir der Eindruck entsteht, die SPD hat sich mit ihrer Aussage nur meine Stimme erschlichen! Und jetzt tut sie so, als s würde sie an einem Gedächtnisschwund leiden und von nichts mehr wissen! Aber so geht das nicht, verehrte Frau Bundesministerin. Ich fordere Sie auf endlich das Versprochene auch uns gegenüber ein zulösen. Denn milde gesagt empfinde ich das Verhalten weder sozial noch fair!
Und ich kann und möchte nicht den Argumenten des Herr Kay Berger folgen, denn die sind für mich nicht nachvollziehbar. Man kann doch nicht kranke Menschen und die, die freiwillig aus dem Berufsleben scheiden möchten, miteinander vergleichen?! Und auch die Begründung von Ihnen: „Sie möchten damit den Anreiz auf die Frühberentung stoppen“, ist für mich unverständlich und verletzend zugleich. Denn auch Ihnen muss es bekannt sein wie schwer, mühsam und mit wie vielen Hürden und unzähligen Gutachten die Menschen kämpfen müssen bis zur Entscheidung und Gewährung der Erwerbsminderungsrente. Dieses Procedere kann schon bei den Kranken bedeuten, dass sie mehrere Jahre Wartezeit in Kauf nehmen müssen. In der Zwischenzeit muss dann der Kranke betteln gehen und sich fragen, wer denn in dieser Zeit so lange für ihn aufkommt?
Wenn das Ganze auch noch für den Kranken gesundheitsfördernd sein soll, da lässt sich das für mich sehr schlecht mit dem Artikel 1GG vereinbaren: „Die Würde eines Menschen ist unantastbar.“ Und weiter im Artikel 3GG heißt es da nicht: „Es darf keine Benachteiligungen für die Menschen geben?“ Und was ist mit uns?
Erklären Sie mir bitte, warum dies nicht für uns gelten soll? Aber Sie reden alle nur ständig von der Bekämpfung der Altersarmut, vergessen aber immer wieder dass es junge Menschen gibt die die Armut aufgrund ihrer Krankheit bereits durchleben!
Deshalb noch mal meine Bitte und mein Appell an Sie persönlich
Frau Bundesministerin Nahles: „Nehmen Sie sich bitte auch für uns die Zeit sich mit unserem Anliegen zu befassen. Denn auch wir sind würdig und vor allem berechtigt, dass Sie gerade und erstrecht für uns nach einer gerechten Lösung suchen.“
Zum meinem Schreiben vom 25.04.2014 möchte ich folgende Ergänzung hinzufügen:
1.
Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung:
Dieser lag 1998 und in 2 weiteren Jahren bei 20.3%. Dadurch eine Erhöhung des Beitragssatzes lässt sich die abschlagfreie Erwerbsminderungsrente für Rentenfälle ab 2001 finanzieren.
2.
Mehrausgaben durch das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz ab 01.07.2014
Es werden 9 bis 11 Milliarden Euro veranschlagt. Also könnten maximal 2 Milliarden Euro eingespart und die Anhebung der Zurechnungszeit für Bestands-Erwerbsminderungsrentner eingesetzt werden. Zum Beispiel als Rentenzuschlag wie bei der Mütterrente für Bestandsrentnerinnen, um Kosten für aufwendige Berechnungen zu vermeiden. Die fehlenden 3 Milliarden Euro sollten aus Steuermittel finanziert werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger etwas dazu beitragen.
3.
Internationaler Vergleich
Hier soll erreicht werden dass die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente mindestens auf das Niveau der Grundsicherung angehoben wird. Auch das soll durch die Erhöhung des Rentenbeitragssatzes finanziert werden. Es gilt dabei gegen zu rechnen, welche Kosten durch Sozialleistungen für die aufstockende Grundsicherung bei Erwerbsminderung und die dafür notwendige Verwaltung eingespart werden können. Einen Vergleich mit den OSZE-Ländern sollte Deutschland nicht scheuen und die Erwerbsminderungsrente international anpassen.
Ich bedanke mich und hoffe sehr diesmal eine persönliche Antwort zu erhalten.
Hochachtungsvoll
E.P.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Rente:
01.06.2014: Das Mütterrentelein wird ausgezahlt
28.05.2014: Mütterrente: Offener Brief an Frau Böhmer
23.05.2014: Flexi-Rente wird von Senioren-Union begrüßt
Alle Artikel zum Thema
Rente