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Altersgrenzen bei German Doctors

Lissabon, 2013 Foto: H.S.

31.03.2014 - von Dr. P.

Der German Doctors e.V. kümmert sich in seinen Projekten u.a. um die Gesundheitsversorgung, Ernährung und Ausbildung von Menschen in der Dritten Welt. Medizinische Hilfe gewähren die German Doctors "allen Menschen ohne Ansehen von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Staatsangehörigkeit, politischer Überzeugung oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen.

Bei denen, die diese Hilfe leisten sollen, wurde vom German Doctors e.V. allerdings das Unterscheidungsmerkmal ALTER etabliert. Wer den Verein durch einen Arbeitseinsatz unterstützen will, kann den Jahresurlaub oder den Ruhestand nutzen, um Gutes für einen Zeitraum von 6 Wochen zu tun. Die Hälfte der Flugkosten muss selbst gezahlt werden, eine Vergütung gibt es nicht.
Dafür aber Altersgrenzen! Die becshreibt Dr. Pitzken so:

Aufmerksam auf die "German doctors" wurde ich
durch einen Artikel im Deutschen Ärzteblatt (März 2014 S.9). Ihre Arbeit und Ihre Erfolge sind zu bewundern.

Ich kenne aus meiner früheren Tätigkeit die Philippinen und ihre freundlichen Menschen und auch das dortige Klima und habe Verständnis, wenn Sie nur genügend leistungsfähige Personen zu einem dortigen Einsatz ermutigen wollen.

Doch verstoßen Sie (unabsichtlich?) gegen das AGG und eigentlich auch gegen das Grundgesetz, wenn Sie willkürliche Altersgrenzen für die Einsätze festlegen (z.B. Ersteinsatz für Ärzte bis zur Vollendung des 70. Lebensjahrs. Altersgrenze für Folgeeinsätze: 74 Jahre[/b] respektive 18-25 Jahre für freiwillige Helferinnen).

Nichts einzuwenden wäre dagegen, wenn Sie darauf hinweisen würden, dass die Belastungen eine gute Kondition erfordern, sodaß Sie bei Einsatzwilligen über 74 Jahre ein (Amts-?)ärztliches Gesundheits- und Eignungszeugnis für erforderlich halten.

Warum Sie allerdings das Alter der freiwilligen Helferinnen auf 18-25 Jahre einschränken, ist mir nicht verständlich.

Die Gründe würden mich sehr interessieren.

Viel Erfolg weiterhin und freundliche Grüße
Dr.med. Pitzken"

Link: Wahlhelfer in Bayern dürfen nicht älter als 70 sein
Quelle: Mail an die Redaktion