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BA -Neuss: Altersdiskriminierende Behandlung

Rotterdam, 2013 Foto: H.S.

18.02.2014 - von B.W.

Nachdem ich mit auslaufenen Altersteilzeit-Vertrag zum 28.02.2014, mich am 20.12.2013 arbeitslos gemeldet habe, um dann nachfolgend in die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren gehen zu können, habe über 45 Beitragsjahre und war nie arbeitslos, begegnete ich nur einer abweisenden Haltung der Bundessagentur für Arbeit (zuständige Stelle Neuss). Es wird einem dort mehr oder weniger bekundet, dass man unerwünscht ist, und man besser doch wohl in Rente gehen soll. Diese Bewertung der BA kann ja nicht Sinn und Zweck des Auftrages der Behörde sein. Es ist unerhört was da abgeht, unmotivierte Leute, die sich persönlich zu solchen altersdiskriminierenden Aussagen hinreissen lassen und dann noch nicht mal dazu stehen. Es läuft ja auch medial eine regelrechte Hatz gehen die vermeintlichen Alten, obwohl es gerade doch die "Alten" sind, die jahrzentelang zur Stabilisierung der Sozialsysteme beigetragen haben.
Vor allen Dingen, wenn man dann hört, dass ein EU-Beamter, der nie einen Cent eingezahlt hat, bis zu 10.000 Euro Pension kassiert.

Folgendes hat sich zugetragen:
Nach meiner Arbeitslosenmeldung vom 20.12.2013 hatte ich nachfolgende Termine: am 23.1.2014 bei der Leistungsbewilligungsstelle und am 24.1.2014 bei der Arbeitsvermittlung.

Bei der Bewilligungsstelle zeigte man sich uninformiert und auch zum Teil unwillig, Bemerkung: "Sie könnten ja auch in Rente gehen, statt Leistungen zu beantragen", nachdem man mir schon sofort mehr oder weniger zu verstehen gab, "das gibt eine Sperrfrist". Meine Einwände diesbezüglich, wurden nach dauernden internen Rücksprachen mit der Bermerkung "Sie hören von uns", vom Tisch gefegt.
Also eine Beratung und Information als Dienstleister sieht für mich anders aus!

Bei der Arbeitsvermittlung war es für mich noch schlimmer. Hier wurde einem klar und unmissverständlich mitgeteilt, als persönliche Meinung, was man von den Leuten hält, die mit ATZ statt in Rente zu gehen, sich arbeitslos melden.
Meine Mitteilung, das ich nach ATZ und über 45 Beitragsjahren später in Rente gehen wollte, wurde mündlich so bewertet: "Wenn ich Sie richtig verstehe, Hr. W., um es mal provokant zu sagen, meinen Sie, dass Sie sich nach den 45 Jahren wieder etwas zurück holen können!?"
Nicht nur das sowas unverschämt ist, nein es hat mit Kompetenz nichts zu tun. Es steht der BA doch wohl nicht zu, das geltende Recht später in die Rente gehen zu können, und sich auch mit ATZ arbeitslos melden zu können, sowie Leistungen zu beantragen, in Frage zu stellen!?

Ich fühle mich unerhört diskriminiert, auch wenn es erstmal pers. Befindlichkeiten sind, aber sowas geht ja wohl gar nicht. Ich denke, da drückt sich auch der Widerwille, den man ja aus den Medien mitbekommt, auch in den Behörden aus. Das ist für mich eine immer mehr vorkommende Altersdiskriminierung, man ist als vermeintlich "Alter" unerwünscht, hier wie woanders auch!
Also ich wurde da nicht unterstützt, sondern ganz klar "in ein Ecke" gedrängt!

Denke, für mich wird es wohl dann so ausgehen, dass ich auf Grund der fehlenden Unterstützung (mündlich angekündigte Sperrfrist, unbefriedigene Unterstützung bei der Arbeitssuche usw.), dann doch wohl ungewollt in Rente gehe. Weil ohne jegliche Unterstüzung wird es mir zu schwer gemacht!*
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29.1.2014 Bundesagentur für Arbeit ergeht sich in Allgemeinplätzen
Habe heute eine Antwort auf meine Beschwerde von der Agentur für Arbeit erhalten. Keine Einsicht von denen oder auch nur ansatzweise eine Erklärung zu den negativen Äußerungen, stattdessen kein Bezug zu den Äüßerungen.Nur Allgemeinplätze beschrieben, "sie wären
doch nicht altersdiskriminierend". Habe jetzt weiterhin meine Meinung über das von den Mitarbeitern Gesagte vertreten und auf den Bestand meiner Beschwerde verwiesen.

4.2.2014: BMAS bekundet "Unverständnis"
Habe mittlerweile eine postalische Antwort des BMAS erhalten, das sein "Unverständnis" ausdrückt und sagt, dass sie es im Einzelnen nicht klären können, aber zur Klärung an den BA-Service nach Nürnberg und an die Aufsicht der BA nach Düsseldorf weitergeleitet haben.

20.2.2014 Beschwerdemail an die Bundesagentur in Neuss
Sehr geehrte Frau W.,
danke für Ihre vermeintliche Antwort nach Bitte des BMAS auf meine Mailbeschwerde vom 27.01.2014, wg. der Diskriminierung (!!) durch die Leistungsbewilligungsstelle und der Bundesagentur in Neuss.
Bitte um Verständnis das ich hier per Mail auf Ihr o. g. Schreiben antworte, aber es geht zu viel Zeit verloren auf dem Postwege.

Entschuldigung, aber ich bin mir nicht sicher ob Sie meine Mail erhalten oder gelesen haben? Es ging mir in der Beschwerde, die ich auch mit einer weiteren Mail an die Agentur in Neuss gerichtet habe, NICHT um die
gesetzliche Klärung des Bezuges von ALG. Die Klärung läuft separat, mit schon durchgeführtem Widerspruch usw.,
evtl. weiterer rechtlicher Prüfung. Nur mal zur Info:
Es gibt hierzu unabhängig von der bevorstehenen Gesetzesänderung der abschlagsfreien Rente ab dem 01.07.2014, anderslautende Auslegungen und Urteile!

In vielen Fällen ist den Betroffenen nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. Juli 2009 ein „wichtiger Grund“ für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zuzugestehen. Dies ist nach Ansicht der obersten deutschen Sozialrichter etwa dann der Fall, wenn der Betroffene den Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hatte, um eine andernfalls drohende Kündigung zu vermeiden.

Eine Rolle spielen gegebenenfalls auch Verschlechterungen im Rentenrecht. Möglicherweise ging ein Arbeitnehmer ursprünglich irrtümlich von einer höheren zu erwartenden Rente aus – und schloss nur aus diesem Grund einen Altersteilzeitvertrag ab. In einem solchen Fall ist – so das BSG – zumindest zu prüfen, ob die Härtefallregelung bei Sperrzeiten anzuwenden ist. Die Sperrzeit wird dann halbiert, ggf. kann sie dann aber auch ganz entfallen, weil wiederum ein "wichtiger Grund" zuzugestehen ist (21. 7. 2009 - B 7 AL 6/08 R).

In der Beschwerde-Mail an das BMAS ging es um die Art und den Umfang der angeblichen Beratung, die ich und jetzt nochmal deutlich, als Altersdiskriminierung wahrgenommen habe.

Dieses war der eigentliche Inhalt meiner Mail. Dazu kam im weiterem Verlauf die Mitteilung, dass es ja nicht sein kann, dass ich jetzt auf Grund der Sachlage, ich habe 46 Beitragsjahre und 48 Versicherungsjahre, mit der anstehenen gesetzlichen Änderung der abschlagsfreien Rente, die ich mir verdient habe (!!!), nicht benachteilig werden darf!

Wie Sie damit als Arbeitsagentur umgehen, ist zwar Ihre Sache, aber es kann nicht sein, dass man mich mit persönlichen Kommendaren versucht zu diskriminieren und das war, nochmal, mein Anliegen bei der Beschwerde an das BMAS, wie hier mit den Menschen umgegangen wird, die einen gesetzlichen Anspruch haben!

Bitte Sie, das zu berücksichtigen und zur Kenntnis zu nehmen!

Mit freundlichen Grüßen
B. W.

Link: 18% Rentenabschlag wegen fehlenden Arbeitsplatzes
Quelle: Mail an die Redaktion