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Köln: Einsturz des Stadtarchivs, 5. Jahrestag

Köln, 2013 Foto: H.S.

03.03.2014

Schutt und Schande! "Köln kann auch anders" bittet auch am diesjährigen Rosenmontag zum jährlichen Gedenken an den Ort des Unglücks. Fünf Jahre nach dem Einsturz des Historischen Kölner Stadtarchivs treffen wir uns auch am Rosenmontag, 3.3.2014 um 13:58 Uhr in der Severinsstraße. Am 5. Jahrestag dieser Katastrophe werden wir zur Unglückszeit von 13:15 bis 13:58 am Ort des Geschehens an die Katastrophe des 03.03.2009 erinnern und anmahnen, dass ALLE Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden: diejenigen, die den Einsturz verursacht und diejenigen, die ihn trotz Warnsignalen nicht verhindert haben. An der Einsturzstelle hatten im Jahr 2009 eine Woche vorher noch hunderte Menschen dem vorbeiziehenden Rosenmontagszug zugejubelt. Karneval und das schreckliche Geschehen gehören seitdem zu dieser Stadt.
Treffpunkt: 13:15 Uhr am Waidmarkt.

Strafanzeige gegen Rummel und Reinarz erstattet
Weil Jede/r, die/der nicht bis zum 3.3.2014 als Verdächtige/r benannt worden war, von der Verjährungsfrist profitiert, die für fahrlässige Tötung und Baugefährdung gilt, haben sechs Mitstreiter der Bürgerplattform "Köln kann auch anders" am 11.2.2014 namentlich Strafanzeige gegen den geschäftsführenden Betriebsleiter der Gebäudewirtschaft Engelbert Rummel und das im Jahr 2009 für den U-Bahn-Bau verantwortliche KVB-Vorstandsmitglied Walter Reinarz erstattet. Sie gehen davon aus, dass beide Personen es mehrfach unterlassen haben, auf Warnsignale angemessen zu reagieren und daher Mitverantwortung für den tragischen Verlauf der Ereignisse tragen. Durch die Strafanzeige soll verhindert werden, dass diese Verantwortung durch Eintritt der Verjährung ungeklärt bleibt.

Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50926 Köln
Köln, den 11.02.2014

Betrifft: Strafanzeige wegen Baugefährdung, fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln am 03.03.2009

Sehr geehrte Damen und Herren Staatsanwälte,
hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen
- den geschäftsführenden Betriebsleiter der Gebäudewirtschaft Herrn Engelbert Rummel
- das seinerzeit für den U-Bahn-Bau zuständige damalige Vorstandsmitglied der KVB AG Herrn Walter Reinarz
- und weitere unbekannte Mitarbeiter der Stadt Köln und der KVB AG.

Wir bitten Sie, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, bevor am 03.03.2014 die Verjährung für die genannten Vergehen eintritt. Sonst können die genannten Personen nicht mehr zur Rechenschaft gezogen, wenn sich im Zuge der bereits laufenden Ermittlungen herausstellt, dass die dieser Anzeige zugrunde liegenden Annahmen zur Unglücksursache zutreffend sind.

Aus den uns zugänglichen Informationen ist nicht zu erkennen, dass gegen die genannten Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet und Maßnahmen mit der Wirkung der Unterbrechung der Verjährung ergriffen worden sind.

Begründung:
Herr Rummel hat es als geschäftsführender Betriebsleiter der Gebäudewirtschaft (Eigentümerin des zerstörten Stadtarchivgebäudes) unterlassen, aus massiven Hinweisen auf dem Gebäude zeitlich vor dem Einsturz, den darin arbeitenden Menschen und der Nachbarschaft drohende Gefahren die dem Gefahrenpotenzial angemessenen Konsequenzen zu ziehen, das heißt

• die Gründe für die bereits eingetretenen Schäden ermitteln zu lassen
• das darin erkennbare Gefahrenpotenzial (mögliche weitere Entwicklungen aus den beobachteten Schäden) sachverständig klären zu lassen,
• eine kontinuierliche Beobachtung der weiteren Entwicklung des Zustandes der Gebäude zu veranlassen, um mögliche Gefahren schnellstmöglich zu erkennen und rechtzeitig handeln zu können,
• angesichts der Schwere und Unkalkulierbarkeit der Schäden das Gebäude des Archivs sowie die benachbarten Gebäude zu evakuieren und das Gelände weiträumig absperren zu lassen,
• auf Unterbrechung der Bauarbeiten zu drängen, bis die Ursachen der offenkundigen massiven Gebäudeschäden geklärt sind. Dabei hätte er dazu mehrfach Anlass gehabt, bei zunehmender Schwere des Anlasses. Zur Chronologie dieser Anlässe siehe unten.

Herr Reinarz hat es als seinerzeit für den U-Bahn-Bau zuständiges damaliges Vorstandsmitglied der KVB AG (in den Medien häufig als „Technikvorstand“ bezeichnet) unterlassen, dafür zu sorgen, dass die KVB AG die ihr
übertragene Bauaufsicht wirkungsvoll wahrnimmt. So konnte es geschehen, dass über Monate hinweg unkontrolliert und unbeanstandet immer mehr Wasser und mit dem Wasser immer mehr Sediment unter dem Archivgebäude herausgespült wurde. Hätte eine funktionierende Bauaufsicht dem rechtzeitig Einhalt geboten, so hätte die Chance bestanden, den Einsturz zu verhindern. Wer als Bauherr eine 28 m tiefe Baugrube zu verantworten hat, mit Spundwänden, die 40 m tief reichen, hat für die Abwendung von Gefahren für die unmittelbar neben der Baugrube stehenden Gebäude zu sorgen. Erst recht, wenn ihm auch noch die Bauaufsicht übertragen wurde.

Die ignorierten Warnsignale, die bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung der Aufsichtspflicht zu Korrekturmaßnahmen bzw. einer Unterbrechung der Arbeiten bis zur Klärung der zugrunde liegenden Sachverhalte Anlass gegeben hätten, sind weiter unten aufgelistet.
Als Experten bzw. Zeugen für dieser Anzeige zugrunde liegenden Behauptungen und Annahmen bitten wir die Staatsanwaltschaft folgende Personen zu befragen: Prüfstatiker Prof. Sennewald, Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer Bau NRW, Prof. Stefan Polónyi, Prof. Dr. Kühlwetter, Dipl.-Geologe Gero Kühn, Herrn Völkel, den damaligen Assistenten von Herrn Rummel, sowie den von ZEIT ONLINE zitierten „ehemaligen KVB-Mitarbeiter aus dem Umfeld der Unternehmensführung“.

1) Chronologie der Anlässe, bei denen Herr Rummel, es unterlassen hat, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen
Nachdem Eberhard Illner, Abteilungsleiter im Stadtarchiv, bereits vor den Sommerferien 2008 über Setzrisse im Gebäude informiert hatte, meldeten Mitarbeiter des Archivs im Dezember 2008 neue, erheblich größere Risse und Setzungsprobleme, die dazu führten, dass die Aktenwagen von alleine durch die Flure rollten.

Trotz der zwischenzeitlich aufgetretenen Probleme im Untergrund der Baugrube wird mit der Begutachtung das kleine Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Ina Varevics aus Leverkusen beauftragt, das nur die Standsicherheit des Gebäudes in sich beurteilen kann. Am 5. Januar 2009 legt das beauftragte Büro eine anderthalb Textseiten lange Stellungnahme zur Beurteilung der Lage vor (siehe Anlage). Darin wird die Statik des Gebäudes in sich als ausreichend sicher bezeichnet, allerdings gleichzeitig eingeräumt:
„Um die genauen Ursachen für das unterschiedliche Setzungsverhalten herauszufinden, empfehle ich Ihnen, einen öffentlich anerkannten Sachverständigen für Bauwerksschäden einzuschalten.“
Der Vermerk verschwindet in den Akten der Stadt - nach Erkenntnis der Süddeutsche Zeitung „ohne erkennbare Konsequenzen“. Dabei wären Konsequenzen dringend geboten gewesen, wie Andreas Rossmann in der FAZ vom 17.04.2009 darlegt. Er zitiert die Aussagen von Experten zur Interpretation der inzwischen als „Gutachten“ bezeichneten Stellungnahme:

• „Das ist ein Hilferuf. Wer so einen Hinweis gibt, der hat die Ursache nicht gefunden.“ (Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer Bau NRW)
• „Ich verstehe den letzten Satz als dringende Empfehlung, die Ursache für das unterschiedliche Setzungsverhalten herauszufinden - insbesondere im Hinblick auf weitere Bauarbeiten“ (Heide Mantscheff, Anwältin für Bau und
Architektenrecht, um eine juristische Auslegung gebeten).
• Stefan Polónyi, der als Doyen der Statiker in Deutschland gilt, spricht, so Andreas Rossmann, von einer „falschen Beurteilung der Situation“ und sagt, dass „der Empfänger des Schreibens sofort hätte aktiv werden müssen“,
da sich dessen Verfasser offenbar überfordert gefühlt habe: „Wäre sofort ein Baugrundsachverständiger eingeschaltet worden, so hätte der die Chance gehabt, den Einsturz zu verhindern.“

Der Empfänger des Schreibens, die Gebäudewirtschaft, das heißt ihr geschäftsführender Betriebsleiter Herr Rummel, hat dies unterlassen und seine Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern, die sich in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen aufhalten, sowie der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Personen, die sich in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen aufhalten, grob verletzt.
Dies wiegt umso schwerer, als die Leiterin des Archivs Frau Schmidt-Czaia in ihrer Zeugenvernehmung folgendes zu Protokoll gegeben hat: bei der Begehung am 18.12.2008 durch Herrn Malbücher vom Ingenieurbüro Ina Varevics habe dieser erklärt, er sei kein eigentlich unabhängiger Gutachter, und um Gefahrenquellen ausschließen zu können, müsse ein Bodengutachten vom Keller aus erstellt werden. Sie habe sich daraufhin beim Assistenten von Herrn Rummel dahingehend beschwert, dass ein unabhängiges Gutachten
erforderlich sei. Herr Völkel, der Assistent von Herrn Rummel, habe ihr zugestimmt, das eigentlich notwendige Bodengutachten vom Keller oder vom Bürgersteig vor dem Archiv aus sei aber von der Gebäudewirtschaft nicht mehr in
Auftrag gegeben worden. Also hat entweder Herr Völkel seinen Chef nicht informiert, wovon nicht ausgegangen werden kann, oder Herr Rummel hat es bewusst unterlassen zu handeln.

Am 28. Februar 2009 sackte das Gebäude plötzlich laut Zeitungsberichten nochmals vorne um 9 mm und hinten um 4 oder 5 mm ab; spätestens dann hätte klar sein müssen, dass höchste Gefahr droht, und gehandelt werden musste. Wiederum hat Herr Rummel es unterlassen zu handeln. Drei Tage später waren zwei Menschen tot, das Archiv vernichtet und angrenzende Gebäude zerstört. Nur einem glücklichen Zufall ist zu verdanken, dass zum Zeitpunkt des Einsturzes die Mitarbeiter in der Pause waren und für hunderte von
Schulkindern der Unterricht wieder begonnen hatte. Falls Herrn Rummel nicht nachgewiesen werden kann, von den verschiedenen Eskalationsstufen der Gefährdung gewusst zu haben, ist ihm die Unterlassung vorzuwerfen, das Thema mögliche Baugefährdung am Waidmarkt nicht zur Chefsache gemacht zu haben. Seit der spektakulären Neigung des Kirchturms von St. Johann Baptist im September 2004, spätestens aber seit Vorlage des sogenannten „Gutachtens“ im Januar 2009 hätte er dafür sensibilisiert sein müssen. Außerdem muss dann ermittelt werden, welche städtischen
Mitarbeiter dafür verantwortlich sind, dass die alarmierenden Hinweise unbearbeitet blieben.

2) Auflistung der Ereignisse und Umstände, bei denen Herr Reinarz es unterlassen hat, den ihm aus der Eigenschaft als Bauherr sowie der übertragenen Bauaufsicht erwachsenden Pflichten nachzukommen. Die Neigung des Kirchturms von St. Johann Baptist im September 2004 war
ein erster Hinweis darauf, dass die KVB-Führung besondere Sorgfalt bei der Bauaufsicht hätte walten lassen müssen. Dabei haben sich „Mitarbeiter aus der Unternehmensspitze (...) schon vor drei Jahren Sorgen gemacht, ob weitere
Gebäude absacken“ schrieb der Journalist Marc Steinhäuser am Tag nach dem Einsturz des Stadtarchivs in ZEIT ONLINE unter Berufung auf einen „ehemaligen KVB-Mitarbeiter aus dem Umfeld der Unternehmensführung“, den er weiter mit den Worten zitiert: „Sie wussten, dass es die Gefahr gibt und haben gehofft, dass nichts passiert.“

Der renommierte Eisenbahnrechts- und Baurechtsexperte Prof. Dr. iur. Hans-Jürgen Kühlwetter erklärt in einem Vortrag vom November 2012: „Die Wasserhaltung der Baugrube gilt als entscheidender Punkt für den Einsturz. Gutachter vermuten, dass viel zu viel Grundwasser und damit eventuell auch eine große Menge Erdreich abgepumpt wurden. Dadurch sei möglicherweise ein Hohlraum unter der Vorderseite des Archivs entstanden. An der Stelle, an der das in der Baugrube abgepumpte Wasser in den Rhein
eingeleitet wurde, wurde eine Sandbank entdeckt. Die „Sandmengenmessungen“ vor dem Einsturz seien nicht gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt worden, heißt es in einer Stellungnahme des NRW – Bauministeriums.“
Es ist davon auszugehen, dass die Menge der in Betrieb befindlichen Brunnen sowie die Menge des abgepumpten Wasser-Sediment-Gemischs regelmäßig Gegenstand der Bauprotokolle war, die vom Bauherrn sowie der Bauaufsicht
zu prüfen sind. Entweder ist dies nicht geschehen, oder die Tatsachen wurden einfach hingenommen, ohne zu hinterfragen, was die Ursachen für die Probleme der Wasserhaltung sein können oder welche Folgen das vermehrte Abpumpen von Wasser-Sediment-Gemisch haben kann.

Laut Berichterstattung der Süddeutsche Zeitung erklärte Herr Reinarz dagegen noch am Mittwoch, den 11.03.09 (eine Woche nach der Katastrophe) dass die abgepumpte Wassermenge „auf der gesamten Strecke unterhalb des zulässigen Wertes gelegen habe“. Darüber hinaus gab es sehr konkrete Warnsignale, die jedes für sich genommen
dem Bauherrn und der Bauaufsicht Anlass zum Einschreiten hätten bieten müssen. Ich zitiere dazu aus einem Vortrag des geotechnischen Beraters Dipl. Geol. Gero Kühn (Hervorhebungen von uns):
„Nach meiner Ansicht gab es vor dem Unglück 4 deutliche Warnhinweise auf ein erhöhtes Risiko, und zwar:

- Lamelle 11
Bei der Herstellung der Lamelle 11 hatte es erhebliche Probleme gegeben Bei der Ausführung wurden mehrfach Hindernisse festgestellt, die zu Schäden an dem Greifer führten. Leider ist es technisch nur bedingt möglich, die
Integrität einer Lamelle direkt zu prüfen. Auch wenn dann am Ende der Bewehrungskorb richtig eingebaut und der Beton eingebracht war, konnte ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden.

- Wassermenge
Vorhin habe ich ausgeführt, dass die vorgesehene Brunnenzahl nicht ausreichte, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Vielmehr mussten in mindestens 2 Bohrkampagnen weitere Entspannungsbohrungen und Brunnen eingebaut
werden. Das Wasserhaltungssystem ist auch bei den anderen offenen Baugruben eingesetzt worden und hat dort nach den Aussagen der Beteiligten auch ohne wesentliche Probleme funktioniert. Es hätte also nahegelegen zu vermuten, dass am Waidmarkt entweder das hydrogeologische Modell falsch ist, sei es dass der Boden und das Wasser sich anders verhalten als vermutet oder dass ein Schaden die Ursache ist. Auf jeden Fall hätte man der Sache nachgehen müssen. Stattdessen hat man den Eindruck, es wurde der berühmte
Vogel Strauß bemüht.

- Setzungen Stadtarchiv
Zu diesem Zeitpunkt (Auftritt neuer Setzrisse im Dezember 2008, siehe oben) hätte man mindestens eine ständige Überwachung installieren müssen, denn das Gebäude liegt ja nur wenige Meter von der Baugrube entfernt. Die Tunnelarbeiten waren längst abgeschlossen und die aussteifenden Decken in der Baugrube bereits eingebaut. Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bewegungen beobachtet wurden, dann hätte das die höchste Alarmstufe auslösen müssen.

- Flutungen
Wie DER SPIEGEL kürzlich berichtete, kam es mehrfach zu Wassereinbrüchen und am 9. September 2008 musste sogar zeitweise geräumt werden. Diese Angaben finden sich auch in der Veröffentlichung von Prüfstatiker Herrn Prof. Sennewald. Spätestens nach diesem Ereignis waren zusätzliche Überwachungsmaßnahmen zu veranlassen.“
Noch am 3. Februar 2009 war einem städtischen Mitarbeiter bei der gemeinsamen Baubesprechung aufgefallen, dass trotz mehrfacher Aufforderung keine Ergebnisse von Kontrollmessungen am Historischen Archiv geliefert worden waren. Bei diesen Kontrollmessungen ging es um den Abgleich mit den sogenannten Nullmessungen aus dem Jahr 2002, dem Ausgangspunkt für die späteren Kontrollen, die die KVB mit privaten Vermessern durchführen wollte. Der Mann habe, so Wirtschaftsdezernent Norbert Walter-Borjans, zitiert nach Kölner Stadtanzeiger vom 20.03.09, zwei Tage später eigene Messungen am Gebäude durchgeführt und diese der KVB mitgeteilt. Dort habe man ihn wiederum darüber informiert, dass am 4. Februar, auch die von der KVB beauftragten Vermesser aktiv geworden seien. Der Beamte der Stadtverwaltung hat seine Verantwortung ernst genommen und die Ergebnisse der beiden Messungen vom 3. und 4. Februar miteinander verglichen. Seine Feststellung: Das Historische Archiv ist allein in den 24 Stunden zwischen
dem 4. und 5. Februar um sieben Millimeter gesackt. Diese Daten finden sich laut Kölner Stadt-Anzeiger auch in den Protokollen der Baustellenbesprechungen vom 17. Februar und 3. März wieder, dem Tag der Katastrophe. Scheinbar sah niemand hierin einen Anlass zum Handeln.Zur Frage der bauaufsichtlichen Zuständigkeit schreibt Prof. Dr. Kühlwetter:
„Die Situation an der Oberfläche – und damit auch die Frage der „Standfestigkeit der Bebauung“ an der Oberfläche – ist mit Sicherheit kein „bahnspezifischer Gegenstand des Bauordnungsrechts“. Dies gilt ebenfalls für die Grundwasserhaltung und für die Errichtung von „Schlitzwänden“ als Schutzbauten für später zu errichtende Tunnelbauten für Nahverkehrsanlagen.
Insofern gehören diese Fragen nicht zum Aufsichtsbereich des RP in Düsseldorf, sondern in den Aufsichtsbereich der Kölner Bauaufsichtsbehörde.“
Und deren Aufgaben waren wiederum an die KVB übertragen worden.

Unterzeichner: Köln, den 11.02.2014
[namentlich unterzeichnet von sechs Kölner Bürgerinnen und Bürgern]

Anlage: Statische Begutachtung durch das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Ina Varevics

Link: Köln: Einsturz des Stadtarchivs, dritter Jahrestag
Quelle: Köln kann auch anders