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HDI: Unterschiede bei alten + neuen KFZ-Verträgen

Whittier, California, 2012 Foto: H.S.

23.01.2014 - von J.K.

Die HDI Versicherung hat bei einer Modifizierung des bestehenden Kfz-Versicherungsvertrages, den Zusatz hereingebracht "kein Fahrer älter als 69 Jahre". Ich bin seit August 2013 aber 70 Jahre alt. Also fahre ich ohne Versicherungsschutz? Meine Frau ist wohl nicht betroffen, denn sie ist erst 65 Jahre. Sie ist laut Vertrag als Partner in der Kalkulation berücksichtigt. Der Kfz-Versicherungsvertrag läuft seit vielen Jahren auf meinem Namen. Es bleibt natürlich die Frage, ob der Vertrag auf ihren Namen umgeschrieben werden kann, was ich allerdings nicht glaube.

Habe soeben mit der HDI-Versicherung gesprochen. Ich könne so wie bisher mit dem Vertrag ohne Einschränkung und Erhöhung der Prämie fahren. Der Zusatz „kein Fahrer oder Versicherungsnehmer älter als 69 bei Beginn, wird nicht aktualisiert“, habe für mich/uns keinerlei Bedeutung, da es sich um einen schon seit Jahren bestehenden Vertrag handele. Ich kann also ohne Erhöhung der Prämie mit diesem Auto und Vertrag fahren.

Link: Assekuranz + Bafin ignorieren Gleichbehandlungsgesetz
Quelle: Mail an die Redaktion