Graz, 2012 Foto: H.S.
21.03.2014 - von Böckler-Stiftung
Der Tag markiert den Zeitraum im Jahr, den Frauen bei gleichem Arbeitsvolumen (bezogen auf Männer) ohne Bezahlung
(„für lau“) arbeiten müssen: 22% von 365 Tagen = 80 Tage.
Der Equal Pay Day markiert also symbolisch den Verdienstunterschied von Frauen und Männern. Im Fokus der diesjährigen Equal-Pay-Day-Kampagne stehen Minijobs und Teilzeitarbeit als häufige Beschäftigungsformen von Frauen.
Sie gelten aber nur als EINE Ursache für die geschlechtsspezifische Lohnlücke und die darauf folgende spätere Rentenlücke von rund 60 Prozent!
Die Hans-Böckler-Stiftung fand heraus:
Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Frauen lag hierzulande in den Jahren 2009-2013 rund 20 Prozent unter dem der Männer.
Besonders groß ist der Rückstand unter älteren Beschäftigten: Bei jüngeren Frauen zwischen 25 und 30 Jahren liegt er bei rund 13 Prozent, bei Frauen zwischen 36 und 40 Jahren beträgt er 19 Prozent, zwischen 51 und 55 Jahren erreicht er gut 21 Prozent und in der Altersgruppe der 61 bis 65- Jährigen sogar 28 Prozent.
"Dieser Trend unterstreicht, was Studien zum Gender-Pay-Gap immer wieder zu Tage fördern: Frauen steigen oft schon mit einem Verdienstnachteil ein, unter anderem, weil Berufe, in denen viele Frauen arbeiten, schlechter bezahlt werden. Sie fallen später weiter zurück, weil sie den Großteil der Familienarbeit übernehmen. Sie gelangen seltener in gut bezahlte Führungspositionen. Und sie sind gar nicht so selten mit direkter oder indirekter Diskriminierung konfrontiert", sagt Dr. Reinhard Bispinck, der Leiter des WSI-Tarifarchivs.
Welche weiteren Unterschiede gibt es zwischen Frauen und Männern im Arbeitsleben, etwa beim monatlichen Gehalt in den einzelnen Berufen, bei den Extras wie Sonderzahlungen, bei der Weiterbildung oder bei den Aufstiegschancen? Mit dem Internetportal Link sorgt das WSI-Tarifarchiv seit einigen Jahren für mehr Transparenz bei den Einkommens- und Arbeitsbedingungen von Frauen (und Männern) und hat dazu zahlreiche Studien vorgelegt.*
Einige Schlaglichter aus den aktuellsten Daten belegen, dass es immer noch vielfältige Benachteiligungen von Frauen im Erwerbsleben gibt.
Basis der Analysen des Frauenlohnspiegels ist der Online-Fragebogen, der von den Besucherinnen und Besuchern auf der Website ausgefüllt werden kann. Im vergangenen Jahr haben dies rund 11.200 Personen getan, darunter gut 4.600 Frauen. Die Fachleute des Tarifarchivs haben den Datensatz des Jahres 2013 nach verschiedenen Kriterien ausgewertet.
Berufe
Der Einkommensrückstand von Frauen lässt sich über die große Mehrzahl der Berufe beobachten. Er reicht von 2 Prozent bei Technischen Zeichner/innen über 14 Prozent bei den Architekt/innen, 19 Prozent bei Bankkaufleuten bis zu 27 Prozent bei Zahntechniker/innen. Nur in wenigen Berufen liegt das Einkommen der Frauen über dem der Männer. So verdienen Informatiker/innen immerhin 3 Prozent mehr als ihre Kollegen.
Sonderzahlungen
Nicht nur beim monatlichen Gehalt, sondern auch bei den Sonderzahlungen haben die Frauen das Nachsehen: Fast 57 Prozent der Männer haben nach eigenen Angaben eine Sonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes erhalten, Frauen dagegen nur zu rund 51 Prozent. Männer bekamen zu gut 50 Prozent ein Urlaubsgeld, Frauen dagegen nur zu 38 Prozent. Männer erhielten zu 20 Prozent eine Gewinnbeteiligung, Frauen dagegen zu 10 Prozent.
Weiterbildung und Beförderung
Während rund 48 Prozent der Männer angaben, im letzten Jahr von ihrem Arbeitgeber eine Weiterbildung bekommen zu haben, sind es bei den Frauen mit gut 43 Prozent etwas weniger. Frauen gaben dagegen öfter an, im letzten Jahr eine Weiterbildung selbst finanziert zu haben, nämlich 20 Prozent gegenüber knapp 17 Prozent bei den Männern. Rund 18 Prozent der Frauen, aber knapp 27 Prozent der Männer geben an, dass sie in dem Betrieb, in dem sie arbeiten, einmal befördert worden sind.
Führungskräfte
Frauen mit Hochschulabschluss haben mit 21 Prozent weniger oft eine Führungsposition als Männer mit 32 Prozent. Sie erhalten auch bei gleicher Hierarchiestufe ein deutlich geringeres Gehalt. Frauen mit Hochschulabschluss erhalten als (Haupt-)Abteilungsleiterinnen im Schnitt 3.700 Euro monatlich, Männer in derselben Position dagegen 5.200 Euro.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat besorgt auf die jüngsten Zahlen zur Lohnlücke zwischen den Geschlechtern in Deutschland reagiert. "In den vergangenen Jahren hat es keinen messbaren Fortschritt beim Abbau der
Entgeltungleichheit gegeben", sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Dienstag in Berlin: "Die Lohnlücke ist und bleibt viel zu groß". Nach aktuellen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes verdienen Frauen weiterhin circa ein Fünftel (22 Prozent) weniger als Männer.
Im Jahr 2013 betrug der Bruttolohn für Frauen im Schnitt 15,56 Euro pro Stunde, für Männer dagegen 19,84 Euro; bei Vollzeitbeschäftigten ist die Lücke noch weitaus größer.
Deutschland ist damit im Vergleich der 27 EU-Länder weiterhin eines der Schlusslichter. Die durchschnittliche Lohnlücke betrug laut Eurostat 16,2 Prozent im Jahr 2011.
Frauen werden darüber hinaus nicht nur bei der monatlichen Gehaltszahlung im Vergleich zu Männern benachteiligt, sondern auch bei Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld, dem Urlaubsgeld und der Gewinnbeteiligung. Das zeigt eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-
Böckler-Stiftung. Fast 57 Prozent der Männer haben nach eigenen Angaben eine Sonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes erhalten, Frauen dagegen nur zu rund
51 Prozent. Männer bekamen zu gut 50 Prozent ein Urlaubsgeld, Frauen dagegen nur zu 38 Prozent. Männer erhielten zu 20 Prozent eine Gewinnbeteiligung, Frauen
dagegen zu 10 Prozent.
Die Antidiskriminierungsstelle spricht sich daher für eine Prüfung der Entgeltgleichheit in Unternehmen sowie stärkere Transparenzregelungen aus. Um Unternehmen für das Thema zu sensibilisieren, startete die Antidiskriminierungsstelle Ende 2013 das Projekt "Gleicher Lohn". Darin werden Unternehmen dabei unterstützt,
ihr Entgeltgefüge mit dem Lohnmessverfahren eg-check.de zu prüfen. Das Instrumentarium erlaubt es, konkrete Ursachen der Ungleichbehandlungen aufzuzeigen, das finanzielle Ausmaß der Benachteiligungen zu berechnen und das
Lohngefüge für Beschäftigte transparenter zu machen. ADS-Leiterin Christine Lüders rief Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber auf, sich freiwillig dem Entgelt-Check zu unterziehen. Lüders: "Arbeitnehmerinnen sollten außerdem einen individuellen Anspruch auf Auskunft erhalten, was ihre männlichen Kollegen bei gleicher oder
gleichwertiger Tätigkeit im Betrieb verdienen."
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