Eisleben, 2010 Foto: H.S.
18.09.2013 - von H.S.
Soll ich?
Soll ich, soll ich - oder
lass` ich`s lieber sein???
Eines ist gewiss. Viele Parteien wollen Ihre Stimme haben. Bundesweit treten in diesem Jahr 30 Parteien mit Landeslisten zur Bundestagswahl an. Die größte Auswahl haben die WählerInnen in NRW. Da stehen 22 Parteien auf dem Stimmzettel. In Bayern wurden immerhin noch 20 Parteien zur Wahl zugelassen. Dagegen treten im Saarland nur 11 Parteien an, jeweils eine mehr, also 12, sind es in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.
Ganz im Sinne des Merkelsatzes von der "marktkonformen Demokratie" sollten Sie vor der Wahl auch berücksichtigen, dass Sie mit Ihrer Stimme über die Geldverteilung an die Parteien bestimmen. Diese erhalten für jede Wählerstimme Geld aus dem Steuertopf. Und das nicht nur im Wahljahr einer Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl, sondern - und so etwas nennt man wohl Langzeitwirkung - jedes Jahr!
In Paragraf 18 des Parteiengesetzes ist u.a. festgelegt, dass "alle Parteien" im Jahr 2012 als "absolute Obergrenze" für die Wahlen 150,8 Millionen Euro aus dem Steuertopf erhalten. Diese sogenannte absolute Obergrenze ist aber keine. Denn das Gesetz bestimmt auch, dass die absolute Obergrenze ab 2013 jedes Jahr um exakt den Prozentsatz erhöht wird, um den "der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben" gestiegen ist. Die Höhe des Preisindexes ermittelt der Präsident des Statistischen Bundesamts jedes Jahr neu. Verkündet werden muss er bis spätestens zum 31.Mai vom Bundestagspräsidenten.
Von einer solchen Inflationsanpassung können RentnerInnen, aber auch ArbeitnehmerInnen nur träumen: Inflationsausgleich bei den Renten, Inflationsausgleich bei den Löhnen, Inflationsausgleich beim Bafög - und das jedes Jahr! Heissa Kathreinerle, schnür dir die Schuh, Schürz´ dir dein Röckele, gönn´ dir kein Ruh ...!
Wie sich die derzeit 150 Millionen aber nun genau auf die Parteien verteilen, das ist zwar im Gesetz detailliert beschrieben, aber schwer nachzuvollziehen. Laut Gesetz bekommmen die Parteien im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung aus Steuermitteln für Wahlen:
1.
0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme (Zweitstimme) oder
2.
0,70 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme (Erstwahl), wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war.
3.
Die Parteien erhalten abweichend von den Nummern 1 und 2 für die von ihnen erzielten bis zu vier Millionen gültigen Stimmen 0,85 Euro je Stimme.
4.
Die Parteien erhalten ausserdem 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.
Dazu muss man wissen: "Anspruch auf diese Steuergelder haben nur Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder einer Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben" (Zweitstimmen).
Anspruch auf jährliche Zuwendungen haben die Parteien außerdem, wenn ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin, "in einem Wahl- oder Stimmkreis 10 vom Hundert der abgegebenen gültigen Stimmen bekommen hat" (Erststimmen).
Mit anderen Worten: Große Parteien bekommen viel, Kleine wenig bis nix.
Wie teuer kommt die Abgeordenten der immer größer werdende Bundestag?
Was die Abgeordneten verdienen, bzw. zusätzlich zu den Diäten noch an Pauschalen (Mitarbeiterpauschale, Kostenpauschale, Sachleistunspauschale) an Reisekostenerstattung, Zuschuss zur Krankenversicherung, Hinterbliebenenversorgung, Übergangsgeldern nach Ausscheiden aus dem Bundestag, Altersbezügen und Funktionsbezügen erhalten: siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung#Kostenpauschale
Wer steht zur Wahl?
Damit Sie unvoreingenommen überlegen können, welcher Partei Sie von Ihrem Steuergeld jedes Jahr mindestens 70 bzw. 85 Cent schenken wollen, hier zur Abwechslung mal in umgekehrter Reihenfolge alle Parteien, die mit Landeslisten um Ihre Gunst und Ihr Geld werben:
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