17.09.2013
Der Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen hat Deutschland im April 2013 für seinen Umgang mit den Äußerungen Sarrazins gerügt. Das Unterlassen strafrechtlicher Ermittlungen stelle einen Verstoß gegen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung dar, so der Ausschuss. Der Ausschuss stellte fest, es reiche nicht aus, Rassendiskriminierung auf dem Papier für rechtswidrig zu erklären. Der Staat müsse dies auch effektiv durchsetzen. Er sei verpflichtet, die Bevölkerung vor Aufstachelung zum Rassenhass zu schützen. Wer vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch mache, der stehe in der Pflicht, keine rassistischen Ideen zu verbreiten.
Deutschland hatte nun 90 Tage Zeit, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung teilte draufhin im Juli u.a. mit, "Gesetzesänderungen zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen" zu prüfen. Außerdem erklärte sie, dass die Berliner Staatsanwaltschaft gesondert unterrichtet worden sei und gebeten wurde, "alle Möglichkeiten zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken".
Die UN-Entscheidung im englischen Wortlaut:
http://www2.ohchr.org/English/bodies/cerd/docs/CERD-C-82-D-48-2010-English.pdf->
Die Antwort der Bundesregierung im englischen Wortlaut:
http://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/CERD-TBB_Antwort.pdf
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