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Dynamisches Team ist keine Diskriminierung

12.06.2013

Eine Stellenausschreibung mit der Formulierung "dynamisches Team" ist nicht altersdiskriminierend. Ebenso stellt allein die Nichtbeantwortung einer Bewerbung keine Diskriminierung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor. Anders sei es, so das Gericht, wenn die Formulierung "junges dynamische Team" lauten würde.

Az.: 2 Sa 217/12

Vorinstanz:
Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 12.06.2012
[Aktenzeichen: 6 Ca 103/13]

Quelle: kostenlose-urteile.de