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Richter in Hessen: Weiterarbeiten bis 68 möglich

16.05.2013

Hessische RichterInnen dürfen auch über die gesetzliche Altersgrenze hinaus weiter arbeiten. So entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Eilverfahrens mit Beschluss vom 16. Mai 2013 (9 L 1393/13.F). Die Hessische Altersgrenzenregelung für Richterinnen und Richter ist mit dem Verbot der Altersdiskriminierung im Europäischen Gemeinschaftsrecht (RL 2000/78/EG) unvereinbar. Sie stellt deshalb eine unmittelbare Diskriminierung von Richterinnen und Richtern dar.

Link: Oberstaatsanwalt: Weiterarbeiten jenseits der Altersgrenze
Quelle: Rechtsanwalt Klaus Hünlein