08.04.2013 - von J.R.P.
Die Satzung der KONSUM DRESDEN e.G. (beschlossen 07.12.2006) beschränkt die Wählbarkeit in die Vertreterversammlung (§ 27 Absatz 2) als auch in den Aufsichtsrat ( § 23 Absatz 7) mit der Vollendung des 70. Lebensjahres. Personen, die neu in den Aufsichtsrat gewählt werden, dürfen das 60. Lebensjahr vollendet haben. (Oh wie gnädig)
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