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Zwangsverrentung mit 63 - fühle mich entmündigt

26.02.2013 - von W.W.

Bin Kulturpädagoge, Schriftsteller, habe einen kleinen Verlag für junge unbekannte Lyriker und Kurzprosaautoren. Lebte von Hartz IV (mit Gewerbeanmeldung). Nach meinen 63. Geburtstag im September wurde ich vom Jobcenter aufgefordert in Rente mit Abzügen zu gehen. Ich legte Widerspruch ein. Mit dem Widerspruchbescheid 02. November 2012 wurde der Widerspruch als unzulässig verworfen. Ich holte mir an vielen Stellen Auskunft ein. Erhielt die Antwort; das ich gemäß § 12a Satz 1 SGB II verpflichtet bin, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen, Anträge zu stellen u.s.w. Das Jobcenter stellte für mich dann den Rentenantrag. Überall wo ich um Hilfe und Auskunft bat Achselzucken und die Worte „laut Gesetz ist es so, da können sie nichts dagegen machen“. Dann wurde ich rückwirkend ab November 2012 vorzeitig mit 8 % Abzügen verrentet. Ich habe dann unter enormen Druck unterschrieben. Fühle mich entmündigt.

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Wie wird „zwangsverrentet“ und wen betrifft es?
Die zuständigen Ämter können Ältere, die ALG II beziehen, auffordern, eine vorgezogene Rente mit Abschlägen zu beantragen. Kommt man der Aufforderung nicht nach, kann das Amt den Rentenantrag selbst stellen, sogar gegen den Willen des
ALG lI Beziehenden. Das bedeutet „Zwangsverrentung“.
Zitat aus:
http://www.haz-net.de/pdf/infoblaetter/nr11.pdf
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siehe dazu auch: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Zwangsverrentung_mit_63_nach_der_58er-Regelung.html

Link: Zwangsverrentung für Arbeitslose mit 63 Jahren
Quelle: Mail an die Redaktion

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