Österreich - 11.09.2012
In Wien hat das Oberlandesgericht in diesem Monat über die Klage eines Mitarbeiters entschieden, der vom ORF mit Vollendung des 62. Lebensjahres gegen seinen Willen zwangspensioniert wurde. Die Zwangspensionierung sei, so die Richter in Wien, ein Verstoß gegen die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie.
(Die ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof wurde zugelassen, Experten gehen jedoch davon aus, dass der ORF in diesem Fall nicht erfolgreich sein wird.)
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