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Gericht: ORF betreibt Altersdiskriminierung

Österreich - 06.09.2012

Das Oberlandesgericht Wien hat am 28.8. einem Mitarbeiter des ORF Recht gegeben und damit das Urteil aus der ersten Instanz bestätigt. Demnach ist die übliche Praxis des ORF, Mitarbeiter im Pensionsalter in den Ruhestand zu schicken und zu kündigen ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Das Gericht erklärte die Kündigung des Mitarbeiters als unwirksam.

Wolfgang Mazal, Arbeitsrechtler an der Uni Wien, kommentierte das Urteil mit den Worten: "altersbedingte Kündigungen seien entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Diskriminierungsverbots nicht akzeptabel und müssten nicht hingenommen werden".

Quelle: APA, 28.8.2012