MitarbeiterInnen - 18-35 für Justizvollzugsdienst
25.08.2012
Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III ist ein Frauengefängnis der höchsten Sicherheitsstufe mit zentraler Zuständigkeit für das Land Hessen, in dem alle Haftarten des geschlossenen wie des offenen Vollzuges (Untersuchungs-, Straf- und Abschiebungshaft, Jugendstrafe, Zivilhaft) vollstreckt werden.
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir ab sofort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen Justizvollzugsdienst.
Ihre Aufgaben:
Täglicher Umgang und Betreuung der Frauen in jeglicher LebenslageBeaufsichtigung der Frauen nach sicherheitsrelevanten GesichtspunktenBehandlung der Inhaftierten in Form von Gruppen- oder Einzelgesprächen in Zusammenarbeit mit den Fachdiensten.
Wir bieten Ihnen:
Vergütung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen (EG 3 TV-H) bei erfolgreicher Zusammenarbeit optionale Übernahme in ein Beamtenverhältnis des mittleren Dienstes nach Absolvierung Ihrer Ausbildung zur/zum Justizvollzugsbeamten/indie im Öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungenkrisensicherer Arbeitsplatz mit vielversprechenden Karrieremöglichkeiten
regelmäßige Fortbildungenvielseitige neue Anforderungen in einem spannenden Umfeld
Wir erwarten von Ihnen:
Guter Realschul- oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildungkeine Vorstrafen (Einverständnis für eine Sicherheitsüberprüfung muss vorliegen)Bereitschaft zur Schichtarbeit (Wechselschicht), auch an Feiertagen und WochenendenGesundheitliche Eignung (Polizeidiensttauglichkeit)Führerschein Klasse BFreude am Umgang mit MenschenFähigkeit, mit schwierigen Menschen umzugehenEngagement, Flexibilität, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein
Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur möglich ist, wenn Sie zwischen 18 und 35 Jahre alt sind. Gemäß § 8 des Hessischen Gleichstellungsgesetzes sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Arbeits-, Ausbildungs- und Schulabschlusszeugnisse sowie Kopie der Geburtsurkunde, wenn möglich auch poliz. Führungszeugnis) inkl. Darstellung Ihrer Motivation per Post an:
Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt am Main
Für weitere Auskünfte besuchen Sie uns im Internet auf www.jva-frankfurt3.justiz.hessen.de
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Eine solche Stellausschreibung mit Altersangabe wird durch die EU-Richtlinie 78, die Vorgabe ist, für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, ermöglicht.
Unter Punkt 18) in der Richtlinie heißt es: "Insbesondere darf mit dieser Richtlinie den Streitkräften sowie der Polizei, den
Haftanstalten oder den Notfalldiensten unter Berücksichtigung des rechtmäßigen Ziels, die Einsatzbereitschaft dieser Dienste zu wahren, nicht zur Auflage gemacht werden, Personen einzustellen oder weiter zu beschäftigen, die nicht den jeweiligen Anforderungen entsprechen, um sämtliche Aufgaben zu erfüllen, die ihnen übertragen werden können."
Frage: Ob und wie läßt sich belegen, dass jemand, der älter als 35 Jahre ist, also älter als die in der Stellenausschreibung festgesetzte Altersgrenze, diese Anforderungen nicht erfüllen kann?
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Quelle: http://www.stellenanzeigen.de/job/786226/?campaign=sol&ergebnisid=7778b2d37702b41e&isPopup=trueLink:
Mit 41 zu alt für K-WacheQuelle:
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