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Die Menschenrechte älterer Menschen

17.07.2012

Die UN will die Menschenrechte Älterer stärken. Deshalb findet die dritte Sitzung der „UN Open-ended Working Group on Ageing“ vom 21. -24. August 2012 statt. Die Bundesrepublik Deutschland hat in diesen Verhandlungen bislang keine aktive Rolle übernommen.

Und das, obwohl hierzulande derzeit ca. 20 Prozent der Bevölkerung über 65-Jährige sind. Viele von den über 16 Mio. über 65- Jährigen leben in gefährdeten Lebenslagen und sind auch vielfach von Diskriminierung betroffen.

Ob bei der Arbeitssuche, beim Abschluss einer Versicherung, im Pflegefall oder beim Arztbesuch: Jeder fünfte Mensch in Deutschland hat laut einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bereits Situationen erlebt, in denen er wegen seines Alters benachteiligt wurde.

Die Prognosen zum Thema Altersarmut speziell für Frauen sind alarmierend. Global gesehen werden die Menschenrechte Älterer vor allem hinsichtlich der Rechte auf Nahrung, Wasser, Wohnen, Eigentum und Gesundheitsversorgung bedroht oder verletzt. So wird Witwen in einigen Ländern beispielsweise das Recht auf Eigentum gänzlich verweigert.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen diskutieren Staaten, Nichtregierungsorganisationen, Experten und Nationale Menschenrechtsinstitutionen in der „UN Open-ended Working Group on Ageing“ über Möglichkeiten, die Menschenrechte Älterer zu stärken.

Weiterführende Informationen finden Sie unter
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/themen/wsk-rechte/schwerpunkte/aeltere-personen.html.

Quelle: Institut für Menschenrechte, PM 3.7.2012