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Kirchenvorstand darf nicht älter als 70 Jahre sein

25.05.2012

In der Evangelischen Akademie in Hofgeismar beschloss die 12. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck auf ihrer Frühjahrstagung im April, dass die Mitglieder eines Kirchenvorstands, die ihren 70. Geburtstag gefeiert haben, nicht mehr zur nächsten Wahl kandidieren dürfen. Ein Antrag, die Altersgrenze aufzuheben, wurde von den Synodalen abgelehnt. Es fehlten zur notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit fünf Stimmen.

Betroffene, die nicht mehr kandidieren dürfen, erleben die Altersgrenze als Altersdiskriminierung. Bundespräsident darf man mit 72 noch sein, aber mit 70 nicht mehr ehrenamtlich im Kirchenvorstand mitarbeiten. Was hat das mit Gleichbehandlung zu tun?

Quelle: ekkw.de, 27.4.2012

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