24.06.2004 - von H. Schweitzer
Justizministerin Zypries hielt auf einer Tagung am 24.6.04, die von der Rechtsfakultät der Freien Universität Berlin organisiert wurde nicht nur Hof, sie hielt auch eine Rede. Demnach sind Diskriminierungen so etwas wie „unerwünschte Verhaltensweisen“.
Die EU-Richtlinien, die ja als Mindestanforderung in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sind sehr viel präziser. Sie unterscheiden zwischen direkter Diskriminierung, indirekter Diskriminierung und Belästigungen. Die Rede der Ministerin erhielten sie unter dem angeführten link.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
15.06.2004: EU-Tagung zur Antidiskriminierung in Trier
29.05.2004: Europäischer Gerichtshof: Altersgrenzen beim Kündigungsschutz
17.05.2004: Müntefering kündigt Gesetz gegen Diskriminierung an
Alle Artikel zum Thema
Justiz