17.05.2004 - von Hanne Schweitzer
„Die Diskussion um Diskriminierung und Gleichbehandlung“ muss in einem Gesetz zusammengefasst werden“, forderte Franz Müntefering. Dagegen ist ja nichts zu sagen, aber das Büro gegen Altersdiskriminierung fragt: Von welcher Diskussion spricht Herr Müntefering?
Ausserdem: Unsere Forderung nach einem solchen Gesetz hat andere Ursachen als die Zusammenfassung einer nicht stattfindenden Diskussion. Wir fordern ein solches Gesetz aus anderen Gründen. Nämlich deshalb, weil wir erstens als BürgerInnen dieses Landes vor Diskriminierung geschützt werden und zweitens das Recht haben wollen, gegen Diskriminierung klagen zu können.
Dazu kommt, dass ein solches Gesetz nicht auf Initiative der Regierungsparteien zustande kommen wird, sondern deshalb, weil die EU von allen Mitgliedstaaten ein solches Gesetz verlangt. Und das nicht erst seit heute, sondern seit dem Jahr 2000. Damals wurden vom Europäischem Rat die EU-Richtlinien 78 (Beschäftigung und Beruf) und 43 (Bekämpfung von DIskriminierung aus Gründen der sogenannten Rasse und Ethnie) zur Verwirklichung der Gleichbehandlung verabschiedet.
Die Vorgaben dieser Richtlinien haben für die EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Charakter, d.h. sie müssen innerhalb einer Frist von drei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 78 für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf kann eine dreijährige Verlängerung dieser Frist beantragt werden.
Weiß Herr Müntefering das nicht?
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