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Landesblindengeld in NRW wird ab 60 gekürzt

13.12.2011 - von J.C.

In NRW gilt ein altersdiskriminierendes Gesetz, das den Bezug von Landesblindengeld regelt. Bei Vollendung des 60. Lebensjahres wird das Blindengeld gekürzt und es wird auch, entgegen des Blindengeldes für Menschen unter 60 Jahren, die bei einer Rentenerhöhung auch eine Blindengelderhöhung bekommen, nicht mehr erhöht, mit der Begründung, dass man im Alter nicht mehr so viel braucht.

Wahrscheinlich ist mein Anliegen nur für einen kleinen Bruchteil alter Menschen von Interesse, da es sich nur um einen kleinen Personenkreis handelt, den es betrifft. Ich finde das aber sehr ungerecht, denn ich bekomme meine Rente erst ab 65 und meine Miete, meine Nebenkosten, mein Strom, und auch meine Lebenshaltungskosten sinken nicht, nur weil ich 60 werde, ganz im Gegenteil, man braucht Medikamente, auch braucht man viel mehr Hilfe bei den täglichen Dingen, die man auch nicht umsonst bekommt. Und ich finde, dies ist ein klarer Fall von Altersdiskriminierung

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Quelle: Mail an die Redaktion

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