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CSU-Landräte sind Opfer der Altersgrenze 65

29.11.2011 - von Hanne Schweitzer

Das Höchstalter für Landräte wird in Bayern ttrotz massiver Proteste erst 2020 erhöht. Bis dahin bleibt Artikel 39 des bayerischen Gemeinde und Landkreiswahlgesetzes unverändert gültig. Und es bleibt dabei: „Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat kann (...) nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.“

Um Oberbürgermeister Ude (SPD) eine weitere Amtszeit zu ermöglichen, sollte das Pensionsalter nach den Vorstellungen der Münchner SPD schon 2014 erhöht werden. Das passte aber den CSUler nicht, weshalb sie gemeinsam mit der FDP in Innenausschuss des Bayerischen Landtags das Jahr 2020 für die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre bestimmten.

Dumm gelaufen. Denn aktuell sind sechs CSU-Landräte betroffen, die aus Altersgründen weder als hauptamtliche Bürgermeister noch als Landräte erneut zur Wahl antreten können. Weitere acht CSU-Landräte und etliche -Bürgermeister sind 2014 wegen der Altersgrenze zum Aufhören gezwungen. Bemerkenswert ist, dass es für Abgeordnete, Minister oder ehrenamtliche Bürgermeister in Bayern keine Altersgrenze gibt!

SPD, Freie Wähler und Grüne hatten im Innenausschuss vehement gegen die Altersgrenze und mit den Wählern argumentiert: Denen könne man die Abwahl überlassen, dazu brauche es keine sture Altersgrenze.

Das gilt ebenso für alle anderen Tätigkeiten!

Link: Bayern: Ab 2020 Höchstalter 67 für Bürgermeister…
Quelle: Trostberger Tagblatt, 26.11.2011