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Familienpflegezeit gestartet

01.01.2012 - von Pressemitteilung Nr. 84/2011

Die Familienpflegezeit ist seit 1. Januar 2012 möglich.
Welche Einrichtungen oder Dienste gibt es? Welche Kosten entstehen? Diese Fragen beantwortet das Servicetelefon Wege zur Pflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Lotse zu den Angeboten vor Ort für alle Fragen rund um das Thema "Pflege und Hilfe im Alter"
soll das Servicetelefon Hilfe und Unterstützung bieten. (Wir hofffen sehr, dass am Telefon Menschen sitzen und es sich nicht um einen Sprachcomputer handelt!) Das Servicetelefon ist hier erste Anlaufstelle", so Bundesministerin Kristina Schröder.

Das Servicetelefon Wege zur Pflege ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr unter Tel.: 01801 - 50 70 90 zu erreichen. Informationen finden Sie zudem unter Link sowie Link

Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland hoch: Von den 2,42 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, wird die Mehrzahl zu Hause versorgt - durch Angehörige, meistens Frauen, und ambulante Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen. Dieser Wunsch nach preiswerter familiärer Unterstützung lässt sich aber nicht immer verwirklichen. Zwar halten es mittlerweile 82 Prozent der Geschäftsführer und Personalverantwortlichen für wichtig, dass es MitarbeiterInnen erleichtert wird, ihre Familienangehörigen zu pflegen, eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach belegt jedoch: Für 79 Prozent der Berufstätigen lassen sich Beruf und Pflege nicht gut vereinbaren.

Die Familienpflegezeit sieht vor (!), dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie eine/n Angehörigen pflegen. Wird z. B. die Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie aber später wieder voll arbeiten, und sie bekommen in diesem Fall nur 75 Prozent des Gehalts - und zwar so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Prämien sind gering; die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

Familienpflegezeit und Altersarmut.
Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige, trotz Ausübung der Pflege, ihre Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar besser gestellt. In der betrieblichen Praxis orientiert sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück. Die Erfahrung mit der Altersteilzeit zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ohne dass gleichzeitig Beschäftigte und Unternehmen in gesetzliche Zwänge gedrängt werden. Nicht umsonst stieg die Nutzung der Altersteilzeit seit ihrer Einführung 1997 innerhalb von 10 Jahren auf 100.000 Teilnehmer an.

Weitere Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie unter Link

Link: Büro gegen Altersdiskriminierung
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend