12.04.2011 - von i.T.
Die MitarbeiterInnen von Arge- und Zeitarbeitsfirmen fühlen sich so sicher in ihrem gesetzeswidrigen Tun, dass sie kackendreiste Altersdiskriminierung betreiben. Ein und dieselbe Person erlebt drei Verstöße gegen das AGG wegen Altersdiskriminierung: 1. Bei der Umschulung, 2. bei der Arbeitssuche, 3. bei der Weiterbildung.
"Als ich vor sieben Jahren beim Arbeitsamt wegen einer kaufmännischen Umschulung fragte, hieß es vom Berater, dass es schwierig sei, das bei seinen Vorgesetzten durchzukriegen, denn ich sei ja schon 40.
Als ich anderthalb Jahre später einen 1-er-Abschluss in der Tasche hatte, sagte man mir im Zeitarbeitsladen direkt neben dem Arbeitsamt, dass man mich nicht nehmen würde, weil ich zu alt sei. Auf meine Entgegnung, dass ich ja einen nigelnagelneuen 1-er-Abschluss hätte, hieß es, dass das nichts ändere.
Die Weiterbildungsförderung für Begabte der IHK habe ich auch nicht bekommen - die gibt's nämlich nur bis maximal 28.
Das berufsbegleitende Masterstudium kann ich mir also gleich schenken - wäre wohl nicht mehr als ein teures Hobby (15.000 € für 2 Jahre) - selbst wenn ich summa-cum-laude abschlösse ... Und so, wie sich das anhört, müsste ich dafür sowieso in der Lotterie gewinnen, weil mir niemand Geld dafür geben würde."
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